Die verpflichtende Einführung des Smart Tachographs ist bereits seit einigen Jahren beschlossene Sache. Nun will die EU die Übergangsfristen jedoch deutlich reduzieren.
Smart Tachograph: Ab 2019 von der EU vorgeschrieben
Fachmagazine wie Logistra oder Busplaner haben bereits seit Längerem darüber berichtet: Ab 15. Juni 2019 ist es verpflichtend, in allen neuen Lkws und Bussen den Smart Tachograph zu verwenden. Die entsprechende EU-Verordnung wurde bereits 2014 erlassen. Allerdings sind dabei recht großzügige Fristen für die Umsetzung in nationales Recht enthalten. Ein Grund besteht darin, dass es zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht die passenden Geräte gab, um alle Vorgaben zu erfüllen.
Deshalb macht die EU den Einbau erst ab Anfang Juni 2019 zur Pflicht. Dies betrifft jedoch lediglich Neufahrzeuge. Busse und Lkws, die vor diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen wurden, können auch weiterhin die bisherigen Fahrtenschreiber verwenden. Erst für 2035 soll eine Nachrüstung auch in älteren Lkws verpflichtend sein. Daher haben die Spediteure und Transportunternehmen viel Zeit, ihre Flotte entsprechend anzupassen.
Der Hintergrund dieser Verordnung besteht darin, dass eine Überschreitung der Lenkzeiten beziehungsweise eine Unterschreitung der Ruhezeiten zu den häufigsten Unfallursachen auf europäischen Straßen zählt. Dazu gibt es auch bislang schon genaue Vorschriften und Fahrtenschreiber sollen die Einhaltung überprüfen. Herkömmliche Modelle sind jedoch sehr anfällig gegenüber Manipulationen.
Die neueste Generation ist jedoch deutlich sicherer und macht es daher schwieriger oder sogar unmöglich, die Werte zu manipulieren. Außerdem soll der Smart Tachograph die Kontrolle der Fahrzeuge und der Lenkzeiten deutlich vereinfachen. Auf diese Weise soll es Fahrern und Speditionen nahezu unmöglich gemacht werden, die Vorschriften für die Lenk- und Ruhezeiten zu missachten. Daher ist davon auszugehen, dass die neue Technik die Sicherheit auf der Straße deutlich verbessert.
Technische Grundlagen: Was ist ein Smart Tachograph?
Lkw- und Busfahrer, die bislang noch nicht mit dem neuen System vertraut sind, fragen sich häufig, was genau den Smart Tachograph auszeichnet. Oftmals kommt es dabei zu Verwechslungen mit gewöhnlichen digitalen Modellen. Daher ist es wichtig, sich über die Unterschiede bewusst zu werden.
Früher kamen zum Aufschreiben der Fahrten analoge Geräte zum Einsatz. Die Fahrtenschreiber mit sogenannter Tachoscheibe waren direkt mit dem Antriebssystem des Fahrzeugs verbunden und sammelten Daten über die Geschwindigkeit und die zurückgelegten Kilometer. Allerdings waren die Möglichkeiten für eine Manipulation dabei sehr einfach. Bereits seit einiger Zeit ist daher ein digitaler Tachograf vorgeschrieben. Dieser verfügt über dokumentiert und sichert die Daten über die Lenk- und Ruhezeiten. Er bietet einerseits einen höheren Komfort für die Anwender und andererseits einen besseren Schutz vor Manipulationen.
Der Smart Tachograph geht jedoch noch einen Schritt weiter. Einer der zentralen Punkte ist dabei die Anbindung an die Satelliten-Navigationssysteme, wie der Europäische Dienst Galileo. Auf diese Weise kann das Gerät überprüfen, ob der zurückgelegte Weg tatsächlich den Kilometern entspricht, die die Sensoren des Tachografen ermittelt haben. Darüber hinaus ist eine Schnittstelle vorhanden, die die Kommunikation mit intelligenten Verkehrssystemen ermöglicht. Das soll unter anderem auch anderen Verkehrsteilnehmern zugutekommen. Außerdem ist eine Schnittstelle für den Fernzugriff vorhanden. Diese soll die Kontrolle der Werte deutlich erleichtern.
Video: Digitaler Tachographen Nachtrag am DTCO 2.2 | VDO App Tutorial
Hersteller haben bereits erste Modelle vorgestellt
Nachdem die erforderlichen technischen Neuerungen schon vor mehreren Jahren angekündigt wurden, haben viele Hersteller bereits reagiert und Geräte entwickelt, die den neuen Anforderungen entsprechen. Einer der großen Anbieter in diesem Bereich ist Actia. Dieses Unternehmen ist insbesondere deshalb erwähnenswert, weil es mit dem Actia SmarTach das erste Gerät auf den Markt brachte, das für diese neue Technik zugelassen wurde.
Allerdings sind mittlerweile noch viele weitere Produkte verfügbar. Ein weiterer beliebter Anbieter ist der Marktführer VDO. Das deutsche Unternehmen stellt für Unternehmen aus dem Bereich der Logistik den digitalen EG-Tachograph DTCO® 4.0 zur Verfügung. Dieser verwendet eine moderne Technik und sorgt für eine gesetzeskonforme Aufzeichnung der Daten. Dieses Produkt lässt es zu, die fortschrittliche Technologie, die hierbei zum Einsatz kommt, auch für andere Zwecke zu nutzen. Über DTCO® SmartLink Pro ist es möglich, eine Verbindung zum Smartphone herzustellen. Dies ermöglicht dem Fahrer eine intuitive und direkte Konfiguration der Parameter zu seinem Fahrer-Profil, vor Antritt der Fahrt.
Deutlich besserer Schutz vor Manipulation
Bereits seit vielen Jahrzehnten kommen für die Aufzeichnung der Fahrten analoge Modelle zum Einsatz. Diese waren jedoch recht einfach zu manipulieren. Bei der Verwendung digitaler Technik wird der Aufwand hierfür bereits deutlich höher. Magazine wie Busplaner oder Logistra berichten jedoch davon, dass es dennoch immer wieder zu Verstößen kam. Demnach ergaben genaue Kontrollen, dass bei rund 20 bis 25 Prozent der Fahrzeuge Manipulationen festgestellt wurden. Die Fahrer blockierten Datenleitungen mit Magneten oder behinderten Sensoren in ihrer Funktion.
In manchen Fällen hatten die Manipulationen sogar Auswirkungen auf die Sicherheit des Fahrzeugs – beispielsweise konnten sie zu einem Blockieren des Getriebes oder zu einer Beeinträchtigung des Anti-Blockiersystems führen. Besonders häufig kamen jedoch falsche Fahrerkarten zum Einsatz. Diese Karten dienen dazu, den Fahrer eindeutig zu identifizieren, um die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten zu gewährleisten. Viele Unternehmen beantragten jedoch auch Karten für Aushilfskräfte und Mini-Jobber. Auch die Karten von Mitarbeitern im Ruhestand oder verstorbenen Kollegen kommen häufig weiterhin zum Einsatz. So erhalten viele Fahrer zusätzliche Karten und können daher Ruhezeiten vortäuschen, während der Fahrtenschreiber aufzeichnet, dass eine andere Person das Fahrzeug steuert.
Ein moderner Smart Tachograph macht es hingegen deutlich schwieriger – in vielen Fällen sogar unmöglich – die Werte zu manipulieren. Ein Beispiel hierfür ist die Verortung des Standorts durch das Satelliten-Navigationssystem Galileo. Indem dieses den Standort zu Beginn und zum Ende einer Fahrt aufzeichnet, wird es für die Kontrolleure einfacher, zu überprüfen, ob Manipulationen im Bereich der Geschwindigkeitsmessung vorgenommen wurden. Auch die Identität der Fahrer soll auf elektronischem Wege an eine zentrale Datenbank übermittelt werden. Durch den drahtlosen Zugriff wird somit eine effiziente Kontrolle möglich.
Drahtloser Zugriff für effiziente Kontrolle der Tachografen
Ein weiterer wichtiger Aspekt besteht in der drahtlosen Konnektivität der Geräte. Das macht den Zugriff auch aus einiger Entfernung sehr einfach. Die Kontrolleure können beispielsweise aus dem fahrenden Auto heraus die Daten abrufen, die der Smart Tachograph ermittelt hat. Wenn hier alle Werte plausibel erscheinen, ist keine Kontrolle notwendig.
Wenn allerdings ein Verdacht auf eine Manipulation besteht, wird der Lkw angehalten und kontrolliert. Das erleichtert nicht nur den Kontrolleuren die Arbeit und spart auf diese Weise hohe Kosten. Fahrer, die sich an die Regeln halten, profitieren davon ebenfalls, da sie deutlich weniger Zeit durch Kontrollen verlieren. Strafen oder andere Sanktionen dürfen aufgrund der Daten der Fernabfrage jedoch nicht verhängt werden. Sie bieten lediglich einen ersten Anhaltspunkt. Wenn dieser zu einem Manipulationsverdacht führt, müssen die Kontrolleure das Fahrzeug anhalten und wie bisher genau untersuchen.
Einführung in den korrekten Umgang mit dem System vorgeschrieben
Eine weitere Vorschrift besagt, dass die Unternehmen aus dem Bereich der Logistik und der Personenbeförderung dazu verpflichtet sind, ihre Fahrer in die richtige Verwendung der neuen Geräte einzuführen. Wenn es zu einem Verstoß kommen sollte, haftet das Unternehmen in vollem Umfang, wenn es nicht nachweisen kann, dass es den Fahrer in den korrekten Umgang mit allen Typen des Smart Tachograph eingewiesen hat. Darüber hinaus sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet, die aufgezeichneten Daten regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Fahrer die Regeln einhalten.
Übergangsfrist für die Einführung soll deutlich gekürzt werden
Es gibt aktuelle Meldungen, dass es zu erheblichen Änderungen bei den Vorschriften zur Verwendung der neuen Tachografen kommen soll. Demnach diskutiert der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments TRAN gerade einige wichtige Neuerungen. Einer der Punkte, die dabei für besonders viel Aufmerksamkeit sorgen, ist die deutliche Verkürzung der Übergangszeiten.
Während bisher die Verwendung der Geräte bis 2035 nur für Fahrzeuge verpflichtend sein sollte, die nach 2019 zugelassen wurden, soll die Übergangsfrist nun bereits 2020 enden – zumindest für den grenzüberschreitenden Verkehr. Außerdem sollen alle aufgezeichneten Daten an eine nationale Datenbank übermittelt werden. Diese soll dazu dienen, Verstöße flächendeckend aufzudecken. Branchenverbände wie der WBO (Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V.) haben bereits angekündigt, dass sie diesen Vorschlag als sehr problematisch betrachten und dass sie im Falle einer Umsetzung mit einer hohen Abwanderung des Fahrpersonals rechnen.
Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Milos Muller -#01: vdo_pressebild_-#02: vdo pressebild -#03: vdo pressebild