Ohne GTIN, Kurznummer & EAN geht im Handel gar nichts. Keine Suppentüte geht über den Tisch und auch kein Zucker. Die EAN Nummer ist den meisten Menschen ein Begriff, die GTIN hingegen kennen nur wenige. Sie hat jedoch als globale Artikelidentifikationsnummer im Jahr 2009 die europäische Variante EAN abgelöst, wodurch der fortschreitenden Globalisierung Rechnung getragen wurde. Wir fassen alles Wissenswerte zusammen.
Die Aufgaben der Artikelidentifikationsnummer
Sowohl die EAN als auch die nun verwendete Global Trade Item Number, kurz GTIN haben die Aufgabe, jeden Artikel, mit dem Handel betrieben wird, international eindeutig und unverwechselbar zu kennzeichnen. Die Nummer besteht aus 8 bzw. 13 Ziffern, die durch die GS1 Gruppe verwaltet und vergeben werden. Für die Vergabe fallen Lizenzgebühren an, für diese ist in Deutschland die GS1 Germany zuständig.
Der EAN bzw. GTIN Code wird als Strichcode auf die Produktverpackung gedruckt. Dort wird er von Barcodescannern, Kassensystemen und den gängigsten Smartphones gescannt und verarbeitet. Durch diese Nummer ergeben sich ungeahnte Möglichkeiten: So können Konsumenten mithilfe einer entsprechenden App zu jedem Produkt einen umfassenden, ortsbezogenen Preisvergleich vornehmen.
GTIN/EAN 1973: Born in the USA
Der erste universale Code wurde 1973 in den USA eingesetzt, er hieß Universal Product Code, kurz UPC. Ein Jahr später begann man in Europa einen ähnlichen, kompatiblen Code zu planen und ergänzte den UPC dafür um eine Ziffer, die vorangestellt wurde. Bei dieser Ziffer handelt es sich um eine Null. So wird aus einem UPC ein EAN Code. 1977 wurde dann eine entsprechende Behörde gegründet, die European Article Association (später: EAN International), die heute GS1 Global heißt. Über einhundert Staaten sind Mitglied.
Im Jahr 2015 wurde auch in Nordamerika die EAN eingeführt, gleichzeitig machte man sich jedoch für GTIN bereit. Eine einheitliche Erfassung und Verarbeitung der Codes ist das Geheimnis des Erfolgs. Die automatische Identifikation und Datenerfassung über konsistente Verfahren erleichtert den internationalen Handel und beschleunigt sämtliche Abwicklungen.
Die weltweit eindeutige Zuordnung von Waren bringt zahlreiche Vorteile mit sich. So können Artikel an jedem Punkt ihrer Reise von A nach B eindeutig und schnell identifiziert werden. Die Informationen sind sicher und transparent. Das automatisierte Vorgehen eliminiert Fehlerquellen und sorgt für eine schnelle Abwicklung, sei es in Bereichen der Logistik, an einer Kasse oder in der Warenwirtschaft des Händlers oder Herstellers.
Video: Global Trade Item Number (GTIN)
Wie setzt sich die GTIN zusammen?
Die Artikelnummer, bestehend aus 13 Ziffern, enthält die folgenden Elemente:
- Die Basisnummer, also Global Location Number
- den dreistelligen Länderpräfix der GS1-Mitgliedsgesellschaft, zum Beispiel 400 bis 440 für Deutschland, 760 bis 769 für die Schweiz und Liechtenstein, 900 bis 919 für Österreich
- die Nummer des Unternehmens (ersetzt in Deutschland die BBN, bundeseinheitliche Betriebsnummer)
- die Artikelnummer mit drei bis fünf Stellen, sodass die Basisnummer immer aus 13 Ziffern besteht
- eine Prüfziffer an letzter Stelle, diese wird aus der gewichteten Quersumme gebildet
Es gibt auch Produkte, die so klein sind, dass die EAN mit 13 Ziffern zu viel Platz auf der Verpackung einnehmen würde, nämlich mehr als 25%. Für diese Produkte wurde eine kürzere EAN entwickelt, heute GTIN-Kurznummer genannt.
Sie besteht nur aus acht Ziffern, nämlich:
- dem GS1-Länderpräfix (2–3 Stellen)
- der Artikelnummer (Reststellen, also 4–5)
- der Prüfziffer (1 Stelle, ebenfalls aus der Quersumme gebildet)
Die EAN-8 bzw. GTIN-Kurznummer muss bei der zuständigen, lokalen GS1-Organisation separat beantragt werden. Unternehmen können diese Kurznummern mit einer vorangestellten zwei innerhalb der eigenen Organisation verwenden, sie ist dann aber nicht weltweit eindeutig. So wird es zum Beispiel bei Aldi gemacht, wobei Aldi Nord kleine Produkte mit einem Kurzcode kennzeichnet, der mit 290X-XXXX beginnt, während Aldi Süd die Kennung 221X-XXXX verwendet.
Eindeutige Kurznummern müssen für jeden einzelnen Artikel separat beantragt und bezahlt werden. Dafür muss ein Muster der Produkte beigefügt werden.
Zeitschriften und Bücher kommen aus „Buchland“
Die Kennungen für Zeitschriften und Bücher enthalten eine integrierte ISBN bzw. ISSN und haben ebenfalls 13 Stellen. Diese werden folgendermaßen erzeugt:
- Es wird nicht der übliche Ländercode verwendet, sondern ein spezielles GS1 Systemkennzeichen, das unabhängig von der Herkunft immer gleich ist. Darum spricht man davon, dass Bücher und Zeitschriften aus „Buchland“ (engl.: bookland) kommen. Die Codes von Büchern beginnen mit den Ziffern 978 oder 979, Zeitschriften mit 977.
- Es folgt die 10-stellige ISBN für Bücher bzw. ISSN für Zeitschriften (internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke). Diese werden um die letzte Ziffer, die Prüfziffer, gekürzt. Einer ISSN werden zwei Ziffern angehängt, meistens 00, damit die Anzahl der Ziffern wieder stimmt.
- Dann wird die spezielle Prüfziffer des GS1-Pressecodes berechnet und angehängt.
Besonderheiten bei Zeitungen und Zeitschriften in Deutschland
Bei Zeitungen und Zeitschriften, die in Deutschland verkauft werden, gibt es Besonderheiten, die mit der Buchpreisbindung zusammenhängen.
Bei ihnen wird nicht die ISSN eingebettet, sondern sie erhalten eine GTIN-13 mit folgendem Aufbau:
- Ländercode 419 für Presse mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz oder 414 für den vollen Steuersatz
- eine fünfstellige Titelnummer der Zeitschrift, vergeben vom Verband deutscher Zeitschriftenverleger
- der vierstellige Preis in Cent
- die Prüfziffer nach üblicher Berechnungsmethode
Diese GTI Nummer enthält zwar die nicht ISSN, dafür jedoch den Preis der Zeitschrift, der aufgrund der Buchpreisbindung in ganz Deutschland gleich sein muss. Kleinen Verkaufsstellen ohne Warenwirtschaft wird der Abverkauf so erleichtert. Enthält die Zeitschrift einen Datenträger mit einer FSK Beschränkung, dann wird alternativ der Ländercode 439 bzw. 434 verwendet, der an einer Scannerkasse einen Signalton provoziert, der den Verkäufer auffordert, das Alter des Käufers zu prüfen.
Video: Richtigstellung EAN/GTIN Nr. Plasti Dip
Können auch Händler eine GTIN vergeben, oder dürfen das nur die Hersteller?
Manchmal werden Waren in den Verkehr gebracht, die noch nicht mit einer eindeutigen Prüfnummer versehen wurden, und Händler fragen sich, ob sie berechtigt sind, dann selbst eine solche Nummer anzubringen. Das ist sowohl technisch als auch rechtlich kein Problem, denn die GTIN ist keine Marke, sondern lediglich ein Instrument für die Organisation.
Händler könnten theoretisch sogar eigene GTIN zuweisen, sogar wenn bereits solche Nummern vorhanden sind, was allerdings unnötig wäre, da die vorhandenen Nummern problemlos genutzt werden können. Ein Händler muss jedoch beachten, dass er die GTIN ordnungsgemäß erwirbt, was in Deutschland bei der GS1 Germany GmbH oder diversen Unterhändlern möglich ist. Um rechtliche Probleme mit ungültigen Lizenzen zu vermeiden, sollte man sich für den Erwerb jedoch direkt an die übergeordnete Stelle wenden.
Allerdings könnten eventuell rechtliche Konflikte in Zusammenhang mit dem Produkthaftungsgesetz entstehen, denn wer ein unterscheidungskräftiges Kennzeichen an einem Produkt anbringt, gibt sich laut § 4 Abs. 1 S. 2 ProdHaftG als Hersteller aus und muss dann auch für eventuelle Mängel haften. Die Rechtslage ist hier aber noch nicht eindeutig geklärt.
Ohne die eindeutigen Codes geht im Onlinehandel nichts
Gerade Plattformen wie eBay und Amazon lassen es gar nicht zu, dass Produkte ohne eine eindeutige internationale Kennzeichnung überhaupt zum Verkauf eingestellt werden. Bei Amazon ist es sogar so, dass die Plattform im Prinzip darauf basiert, dass jeder Händler einen eigenen Artikel anhand eines schon vorhandenen Artikels samt GTIN einstellen und somit ein Produkt verkaufen kann, ohne die Nummer oder eine Artikelbeschreibung mühsam eintippen zu müssen.
Auf diese Weise will der Versandriese mehr Überblick bei seinen Artikeln schaffen und Kunden zudem den Preisvergleich erleichtern. Das ärgert natürlich die Händler, an deren Angebote andere sich einfach „anhängen“, denn sie haben mehr Aufwand und Kosten. Dennoch können sie wettbewerbsrechtlich gegen diese Amazon eigene Regelung nicht vorgehen.
Natürlich darf man keine fremden GTIN für seine eigenen Produkte verwenden, denn das wäre eine irreführende Angabe über die Herkunft der Waren, die ja durch die Nummer des Unternehmens eindeutig geklärt werden kann.
Fazit zur GTIN
Die international eindeutigen Produktnummern erleichtern den Warenhandel und beschleunigen alle damit zusammenhängenden Abläufe, von der Logistik über die Warenwirtschaft bis hin zum Onlinehandel. Sie sind jedoch ein weiterer Kostenfaktor für Händler bzw. Hersteller, denn ihre Vergabe ist kostenpflichtig.