Lenkzeiten im Ausland: Anders als in Deutschland?

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Innerhalb der europäischen Union gelten die gleichen Lenkzeiten, in Deutschland und im EU-Ausland. Damit haben Fahrer und Speditionen eine verlässliche Verordnung

Aktuell: Der neue digitale Tachograph DTCO 4.0

Vorweg eine aktuelle Information: oft taucht die Frage auf, ob der neue Digitale Tachograph DTCO 4.0 die aufgezeichneten Lenk- und Ruhezeiten bei der Prüfung im Vorbeifahren überträgt. Dies kann man im Detail hier nach dem Videoclip nachlesen.

Hat das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,50 t, dann ist in Deutschland und in den EU-Mitgliedstaaten die VO (EG) Nr. 561/2006 zu beachten. Diese Vorschriften gelten für Fahrten:

  • innerhalb der EU-Mitgliedstaaten
  • zwischen den EU-Mitgliedstaaten
  • zwischen den EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz und den EWR-Staaten ( die EWR-Staaten sind Island, Liechtenstein und Norwegen)
  • zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten, die nicht Mitglied der AETR sind, aber nur auf dem Streckenabschnitt innerhalb der EU (wobei das Fahrzeug in einem EU-/EWR-Staat zugelassen sein muss). Für den Streckenabschnitt in dem Drittstaat gilt jedoch dessen Recht.

Sinn und Zweck der Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten ist es, die Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals besser zu machen, natürlich aber auch die Straßenverkehrssicherheit und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

Sie dienen zum Schutz der abhängig beschäftigten Fahrer und der selbstfahrenden Unternehmer, die Güter befördern. Übermüdung und Überlastung sollen durch die zeitliche Begrenzung der Lenktätigkeit verhindert werden. Gleichzeitig wird damit die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht.

Außerdem sollen auf Grund einheitlicher internationaler Regelungen für das Fahrpersonal gleiche Wettbewerbsbedingungen erreicht werden.

Zur Tageslenkzeit gehören all diejenigen Tätigkeiten, welche tatsächlich mit der Arbeit eines Berufskraftfahrers zu tun haben. (#01)

Zur Tageslenkzeit gehören all diejenigen Tätigkeiten, welche tatsächlich mit der Arbeit eines Berufskraftfahrers zu tun haben. (#01)

Lenkzeiten im Ausland

Zur Tageslenkzeit gehören all diejenigen Tätigkeiten, welche tatsächlich mit der Arbeit eines Berufskraftfahrers zu tun haben. Dazu zählt auch die Zeit, bei der das Fahrzeug vorübergehend halten muss, wie etwa bei einem Stau oder dem Anhalten wegen einer Ampel, Bahnschranke, etc. Die Tageslenkzeit beschreibt daher die Zeit zwischen den Ruhepausen. Außerdem sind dies die tatsächlichen LKW-Fahrzeiten.

Nach der am 11. April 2007 in Kraft getretenen EU-Verordnung 561/2006 beträgt die täglich zulässige Lenkzeit maximal 9 Stunden, wobei zwei Mal pro Woche eine Erhöhung der Lenkzeit auf 10 Stunden zulässig ist. Die Lenkzeit darf pro Woche höchstens 56 Stunden und in der Doppelwoche, also zwei aufeinanderfolgenden Wochen, höchstens 90 Stunden betragen.

Der Fahrer muss nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden die Fahrt für mindestens 45 Minuten unterbrechen. Es besteht die Möglichkeit, dass er diese Pause in zwei Abschnitte unterteilt. Dabei ist ein Abschnitt von 15 Minuten, gefolgt von einem Abschnitt von 30 Minuten einzuhalten. Eine Fahrtunterbrechung dient ausschließlich der Erholung des Fahrers.

In dieser Zeit darf der Fahrer keine Fahrtätigkeit und auch keine anderen Arbeiten ausführen. Als Erholungsphase gilt daher auch das Mitfahren als Beifahrer oder in der Schlafkabine sowie auf Fähr- und Eisenbahnfahrten.

Als Ruhezeiten gelten solche Zeiten, in denen der Fahrer über eine bestimmte Mindestdauer ununterbrochen frei über seine Zeit verfügen kann. (#02)

Als Ruhezeiten gelten solche Zeiten, in denen der Fahrer über eine bestimmte Mindestdauer ununterbrochen frei über seine Zeit verfügen kann. (#02)

Ruhezeiten: Erholung für den Fahrer

Als Ruhezeiten gelten solche Zeiten, in denen der Fahrer über eine bestimmte Mindestdauer ununterbrochen frei über seine Zeit verfügen kann. Vom Fahrer müssen tägliche und auch wöchentliche Ruhezeiten eingehalten werden. Als Ruhezeiten gelten jedoch nicht Zeiten der Arbeit oder der Arbeitsbereitschaft sowie die in einem fahrenden Fahrzeug als Beifahrer oder in der Schlafkabine verbrachten Zeiten. Eine Ruhezeit kann nur dann im Fahrzeug verbracht werden, wenn das Fahrzeug steht und eine Schlafkabine hat.

  Regelmäßige Ruhezeit Reduzierte Ruhezeit
Tägliche Ruhezeit mind. 11 Stunden (oder geteilt: zuerst 3, gefolgt von 9 Stunden) mind. 9 Stunden und max. 11 Stunden
Wöchentliche Ruhezeit mind. 45 Stunden mind. 24 Stunden und max. 45 Stunden

Tägliche Ruhezeit

Die täglich einzuhaltende Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden. Diese tägliche Ruhezeit kann 3 Mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten auf 9 Stunden verkürzt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die tägliche Ruhezeit in zwei Abschnitte aufzuteilen. Bei einer Aufteilung sind dann aber insgesamt mindestens 12 Stunden Ruhezeit (verbindlich erst 3 Stunden gefolgt von 9 Stunden) einzuhalten.

Können sich bei einer Fahrt mehrere Fahrer abwechseln, ist in einem 30-Stunden-Zeitraum eine tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden vorgeschrieben. Der tägliche Weg eines Fahrers vom Wohnsitz zum Ort der Firma ist nicht in der Lenkzeit inbegriffen, sondern zählt zur Ruhezeit.

Können sich bei einer Fahrt mehrere Fahrer abwechseln, ist in einem 30-Stunden-Zeitraum eine tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden vorgeschrieben. (#03)

Können sich bei einer Fahrt mehrere Fahrer abwechseln, ist in einem 30-Stunden-Zeitraum eine tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden vorgeschrieben. (#03)

Wöchentliche Ruhezeit

Die wöchentliche Ruhezeit beträgt einschließlich einer Tagesruhezeit mindestens 45 Stunden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Verkürzung der wöchentlichen Ruhezeit auf 24 Stunden möglich. Dann müssen aber innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen 2 Ruhezeiten von mindestens 45 Stunden eingehalten werden. Möglich ist auch die Einhaltung einer Ruhezeit von mindestens 45 Stunden zzgl. einer Ruhezeit von 24 Stunden. Ein Ausgleich ist dann aber innerhalb von drei Wochen erforderlich. Nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen ist die wöchentliche Ruhezeit einzulegen.

Kontrolle

Zum Zwecke der Kontrolle der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sind die Fahrer seit dem 1. Januar 2008 verpflichtet, den zuständigen Kontrollbeamten auf Verlangen jederzeit die Fahrerunterlagen (Schaublätter, handschriftliche Aufzeichnungen und Ausdrucke) des laufenden Tages und der vorausgegangenen 28 Tage im Original vorzulegen. Seit dem 16. Dezember 2009 ist ein neues EU-einheitliches Formblatt gültig, das vom Fahrer zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheitstagen und anderen berücksichtigungsfreien Tagen verwendet werden soll.

 Bei den Bußgeldern wird nämlich neben dem LKW-Fahrer auch der Chef des Unternehmens zur Kasse gebeten.(#04)

Bei den Bußgeldern wird nämlich neben dem LKW-Fahrer auch der Chef des Unternehmens zur Kasse gebeten.(#04)

Fahrtenschreiber oder Tachograph vs. EG Kontrollgerät

Die Lenk- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden, da ansonsten Bußgelder fällig werden. Doch wie können die Zeiten überprüft werden?

Der mechanische Tachograph, bzw. umgangssprachlich auch Fahrtenschreiber oder Tachoscheibe genannt, war eine Papierscheibe, die bei Fahrzeugen für den Güterverkehr in Deutschland, welche vor dem 1. Mai 2006 zugelassen wurden, die Geschwindigkeit des LKW, die zurückgelegten Kilometer sowie die Lenk- und Ruhezeiten protokollierte. Ab diesem Datum wurde das EG Kontrollgerät, oder auch digitaler Fahrtenschreiber, aufgrund einer EU-Verordnung eingeführt, welches nun als digitaler Tachograph fungiert. Das Gerät besitzt einen Chip, der alle wichtigen Daten wie die Arbeitszeit speichert.

Der LKW-Fahrer besitzt eine Fahrerkarte, mit der er sich bei dem EG- Kontrollgerät anmeldet. Neben dieser Karte gibt es noch eine Werkstatt-, Kontroll- und Unternehmenskarte, mit der Daten auf dem Gerät wie die Arbeitszeit ausgelesen werden können. Diese Daten werden 365 Tage auf einem versiegelten Chip und 28 Tage auf der Fahrerkarte, die an eine Person, also den Fahrer, gebunden ist, gesichert.

Kommt der LKW-Fahrer in eine Kontrolle, kann ein digitales Kontrollgerät der Polizei alle Lenk- und Ruhezeiten anzeigen. Sind diese nicht vorschriftsmäßig eingehalten worden, kann es schnell teuer werden. Bei den Bußgeldern wird nämlich neben dem LKW-Fahrer auch der Chef des Unternehmens zur Kasse gebeten.

Bußgeld aus dem Ausland sollten zudem nicht einfach ignoriert werden. Zur Information ist hier ein Link was zu tun ist


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