Die Regierung hat beschlossen, dass ab Juli 2024 auch Fahrzeuge mit einem Gewicht von 3,5 Tonnen oder mehr die LKW-Maut zahlen müssen. Diese Entscheidung betrifft auch viele Reisemobile und hat bei Campern für Unsicherheit gesorgt. Das Unternehmen maut1.de, das digitale Mautboxen für verschiedene europäische Länder anbietet, gibt jedoch Entwarnung. Geschäftsführer Julian Schmelzer erklärt, dass Wohnmobile von der Gewichtsabsenkung der Maut ausgenommen sind.
Mautpflicht: Nur bestimmte Wohnmobile über 3,5 Tonnen betroffen
Von den rund 160.000 Wohnmobilen in Deutschland mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen könnten einige aufgrund ihrer speziellen Bauweise von der neuen Mautpflicht betroffen sein, insbesondere wenn sie auf LKW oder Omnibussen basieren. Jedoch sind die meisten dieser Wohnmobile bereits aufgrund ihrer erkennbaren Bauweise als Wohnmobile gekennzeichnet und bleiben daher von der Mautpflicht befreit. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bestätigt, dass die neue Mautpflicht ab 3,5 Tonnen weiterhin für Fahrzeuge gilt, die bestimmte Kriterien erfüllen.
Um von der neuen Mautpflicht befreit zu sein, müssen Wohnmobile bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören eine fest und dauerhaft installierte Wohneinrichtung mit Toilette, Dusche, Wohnraum, Betten oder Kochgelegenheit. Zudem darf das Fahrzeug ausschließlich zur Personenbeförderung genutzt werden und keinen Gütertransport durchführen. Alternativ ist es möglich, ein Fahrzeug nachträglich dauerhaft zum Wohnmobil umzubauen, beispielsweise ein LKW mit Kofferaufbau.
Bei Wohnmobilen, die über einen speziellen Bereich zur Ladung oder einen Anhänger zum Transport verfügen, müssen mindestens 50 % der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs aus einem fest und dauerhaft installierten Wohnbereich bestehen. Zusätzlich dürfen diese Fahrzeuge ausschließlich privat genutzt werden. In einigen Fällen kann es empfehlenswert sein, die Zulassung von einem LKW auf ein Wohnmobil umzuändern, um von der Mautpflicht befreit zu werden.
Die neuen Maut-Gebühren basieren auf EU-Vorgaben und dem Wegekostengutachten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Die Mautsätze orientieren sich gemäß der „Eurovignetten-Richtlinie“ an den Kosten für Bau, Betrieb, Erhalt und Ausbau der Verkehrswege. Durch die Neuregelung der Mautgebühren soll vor allem die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sichergestellt werden.
Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz müssen derzeit alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder mehr die LKW-Maut entrichten. Diese Maut wird bereits beim Einfahren auf Bundesfernstraßen erhoben und betrifft sowohl Bundesstraßen als auch Autobahnen sowie die angrenzenden Tank- und Rastanlagen. Ab Juli 2024 wird die Mautpflicht auf alle Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen ausgedehnt, mit Ausnahme von Wohnmobilen und Handwerkerfahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen.
Wohnmobile über 3,5 Tonnen Gewicht sind von der neuen LKW-Maut ab Juli 2024 nicht betroffen. Die Entscheidung der Ampel-Regierung, Fahrzeuge ab diesem Gewicht in die Maut einzubeziehen, hat bei vielen Campern für Unsicherheit gesorgt. Das Unternehmen maut1.de gibt jedoch Entwarnung und bestätigt, dass Wohnmobile von der Gewichtsabsenkung der Maut ausgenommen sind. Die meisten Wohnmobile erfüllen bereits die Kriterien für mautfreie Fahrzeuge und bleiben somit ohne bürokratischen Aufwand von der Mautpflicht befreit.