Abschaffung der EEG-Umlage: EEG-Novelle macht Wärmepumpen-Strom noch attraktiver

0

Auf nicht weniger als sechs Millionen Wärmepumpen beläuft sich der Ausbaubedarf in Deutschland. Eine Forcierung des Ausbaus erwarten viele von der EEG-Novelle. Das dürfte den Zubau an Wärmepumpen deutlich anschieben.

Bundesregierung beschließt Abschaffung der EEG-Umlage

Viele Verbraucher wurden in der Vergangenheit wiederholt enttäuscht. Anders sieht es bei der Abschaffung der EEG-Umlage aus, die die Ampelkoalition einst versprach und zu der sie jetzt Stellung bezogen hat. Bis 1. Juli 2022 soll der Vorgang abgeschlossen sein, die getroffenen Maßnahmen lassen dies realistisch erscheinen. Strom soll damit für nicht privilegierte Kunden um 3,723 Cent pro Kilowattstunde günstiger werden. Mehr noch sparen die Endverwender: für sie sinkt der Preis der Kilowattstunde um 4,43 Cent. Bei einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh im Haushalt macht das bis zu 90 Euro aus. Gerade die schnelle Entlastung der Stromkunden ist das Ziel der Maßnahme. Die Senkung der Strompreise für Letztverbraucher in der zweiten Jahreshälfte soll per Gesetz abgesichert werden. Von der Bundesregierung liegt bereits der Gesetzesentwurf vor. Energie für Verbraucher muss günstiger werden – und das ist nur durch die EEG-Novelle möglich.

Wie viel spart ein Haushalt durch die Abschaffung der EEG‑Umlage?
Jahresverbrauch Einsparung pro Jahr
für privilegierte Kunden
Einsparung pro Jahr
für Endverwender
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt
1.250 kWh 46,54 Euro 55,38 Euro
1.500 kWh 55,85 Euro 66,45 Euro
1.750 kWh 65,15 Euro 77,53 Euro
2.000 kWh 74,46 Euro 88,60 Euro
2.250 kWh 83,77 Euro 99,68 Euro
Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt
2.500 kWh 93,08 Euro 110,75 Euro
2.750 kWh 102,38 Euro 121,83 Euro
3.000 kWh 111,69 Euro 132,90 Euro
3.250 kWh 121,00 Euro 143,98 Euro
3.500 kWh 130,31 Euro 155,05 Euro
Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie)
3.750 kWh 139,61 Euro 166,13 Euro
4.000 kWh 148,92 Euro 177,20 Euro
4.250 kWh 158,23 Euro 188,28 Euro
4.500 kWh 167,54 Euro 199,35 Euro
4.750 kWh 176,84 Euro 210,43 Euro
5.000 kWh 186,15 Euro 221,50 Euro

Viele blicken derzeit mit Sorge auf den Strommarkt

Verbraucher werden sich mit dauerhaft höheren Kosten für Energie abfinden müssen, wenn der Strompreis das bisherige Niveau weiter hält oder sogar noch weiter ansteigt. Die Verbraucher werden machtlos die Preiserhöhungen schlucken müssen, da die Versorger ihre steigenden Gestehungskosten weiterreichen.

Bis zum Jahr 2035 sollen in Deutschland weitgehend erneuerbare Energiequellen den Strombedarf decken. Erst mit der EEG-Novelle wird künftig die Deckung des Strombedarfs durch erneuerbare Energiequellen möglich werden. Nur 65% des Bruttostromverbrauchs werden bis 2030 nach dem aktuellen EEG 2021 durch erneuerbare Energien zu decken sein. Und die Stromerzeugung ohne Treibhausgase bleibt dem Jahr 2050 vorbehalten. Für die klimaneutrale Stromversorgung hat Deutschland nun gemeinsam mit den USA und mit Großbritannien das Jahr 2035 als Ziel festgelegt.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Worauf wir uns mit der EEG-Novelle freuen dürfen

Die EEG 2023 wird maßgeblich die Stromversorgung Deutschlands bis 2035 auf erneuerbare Energien umstellen. Bereits im Jahr 2030 sollen erneuerbare Energien 80% des Bruttostromverbrauchs decken. Mit einer Anhebung der Ausbaupfade und der Ausschreibemengen für Windenergie- und Solaranlagen soll dies erreicht werden. Einen Stopp erfahren Umlagen für Eigenverbräuche und Direktbelieferungen und auch die bisher beliebte EEG-Förderung.

Das öffentliche Interesse weitet sich seit der EEG-Novelle nun auch auf die Nutzung der erneuerbaren Energien aus, wie auch die öffentliche Sicherheit nun davon betroffen ist. Gesonderte Gesetzgebungsverfahren sollen dafür sorgen, dass besondere Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie zu Lande beseitigt bzw. gesondert berücksichtigt werden. Bürgerenergiegesellschaften, die Wind- und Solarprojekte umsetzen wollen, müssen sich nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen. Davon verspricht man sich eine Beschleunigung und weniger Bürokratie.

Spitzenlastkraftwerke im Bereich der Biomasse sollen gezielt gefördert werden. Bioenergie soll einen größeren Beitrag zur sicheren Stromversorgung als bisher leisten und dazu gezielt eingesetzt werden.

Für eine wasserstoffbasierte Stromspeicherung in Verbindung mit erneuerbaren Energien ist eine Förderung vorgesehen. Dies soll einen Test sowohl für die Speicherung von Energie in Wasserstoff als auch für die Rückverstromung der gespeicherten Energie ermöglichen. Der Erlass der Verordnung soll noch in 2022 erfolgen.

Die Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie geben künftig den Rahmen für die frühere „Besondere Ausgleichsregelung“ vor, die nur noch für die KWKG-Umlage und für die Offshore-Netzumlage relevant ist. Sie wird in das Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) integriert.

Lassen Sie eine Antwort hier