Ausfuhranmeldung Zoll: Anwendung des elektronischen Ausfuhrverfahrens

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Was heute als zeitgemäßes EDV-Verfahren zur Ausfuhranmeldung gilt, wurde über Jahre so nach und nach umgesetzt. Seitdem ist ATLAS in puncto Informationen unerlässlich beim Zoll.

Entstehung von ATLAS als Zoll-EDV

Zu den ersten Maßnahmen, die aus den bis dato papiergebundenen Verfahren ein System moderner Datenerfassung werden ließen, gehörte bereits Ende der 1990er-Jahre die elektronische Umsetzung des Zolltarifs. Im Anschluss daran wurde das so genannte Verfahren zur Überführung in den freien Verkehr umgesetzt, gefolgt vom Versandverfahren und der Erfassung der Ausfuhr.

Alles zusammen gipfelte dann in ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System, in älteren Publikationen und im Logo auch ATL@S geschrieben), das mittlerweile auch noch die folgenden Zollverfahren als Zollsoftware der deutschen Zollverwaltung beinhaltet:

  • Zolllage
  • Aktive Veredelung
  • Umwandlung
  • Vorgänge der internen Vorgangsbearbeitung
  • Dokumente der Zollabwicklung

Video: zoll.tv – 007 AES Ausfuhr Grundlagen

Vorteile für den Zoll durch ATLAS

Vor allem all jene schriftlichen Dokumente, wie etwa Zollanmeldungen, Bescheide bezüglich der Einfuhrabgaben und ähnliche Papiere, werden mit ATLAS durch die Benutzung von elektronischen Nachrichten im EDIFACT-Format ersetzt. Durch diese Maßnahme wird die Zollverwaltung der in Artikel 4a Abs. 1 der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) festgelegten Grundsätze für die weitgehend automatisierte Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Waren jeglicher Art gerecht.

Das bietet in der praktischen Arbeit des Zolls folgende Vorteile:

  • Anmeldedaten werden zentral gespeichert.
  • Alle Daten können von den zuständigen Dienststellen der Zollverwaltung verwendet werden.
  • Im Rahmen der Zollabfertigung notwendige Daten werden auch an andere Mitgliedstaaten der EU übermittelt. Das erleichtert die Kommunikation mit anderen Zollverwaltungen innerhalb der EU.
  • Zwischen dem Zoll und anderen nationalen Behörden gibt es durch ATLAS wichtige Schnittstellen.
  • Die Verfahren ATLAS-Ausfuhr und -Versand sind EU-weit durch eine einheitliche Lösung geregelt, so dass eine direkte Zusammenarbeit der jeweiligen Zollverwaltungen möglich ist.

Ausnahmen für die Atlas-Anwendung

Erleichtert wird dieses EU-weit abgestimmte Verfahren auch durch die Tatsache, dass es offiziell eine EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren ATLAS-Ausfuhr gibt. Die besteht nach dem Artikel 6 Absatz 1 des Unionszollkodex und betrifft alle Anmeldungen, ganz gleich für welchen Beförderungsweg sie gültig sind. Damit sind sowohl der Straßen-, Luft-, See- als auch der Post- und Bahnverkehr gemeint.

Von der Verpflichtung zur Teilnahme an ATLAS sind ausschließlich folgende Ausnahmen zulässig:

  • Voraussetzungen für eine mündliche oder konkludente Ausfuhranmeldung liegen dem Zoll vor.
  • Eine Ausfuhr erfolgt im Rahmen eines so genannten Carnet ATA oder das so genannte Ausfall- und Sicherheitskonzept wird angewendet. Einzelheiten dazu sind in der Verfahrensanweisung zum IT Verfahren ATLAS Kapitel 8.2.6 zu finden.
Ansprechperson für die Ausfuhranmeldung ist die Ausfuhrzollstelle, wobei sich die jeweils örtliche Zuständigkeit der Ausfuhrzollstelle nach dem Verladeort der Waren richtet.

Ansprechperson für die Ausfuhranmeldung ist die Ausfuhrzollstelle, wobei sich die jeweils örtliche Zuständigkeit der Ausfuhrzollstelle nach dem Verladeort der Waren richtet. (#01)

Info zur Ausfuhrzollstelle beim Zoll

Ansprechperson für die Ausfuhranmeldung ist die Ausfuhrzollstelle, wobei sich die jeweils örtliche Zuständigkeit der Ausfuhrzollstelle nach dem Verladeort der Waren richtet. Als jener wird nach den Regelungen des Zolls zum einen der Ort angesehen, an dem Erzeugnisse in einen Container verladen worden sind. Zum anderen gilt, bei denjenigen Erzeugnissen, die ohne Container in loser Schüttung, in Säcken, Kartons und Kisten, Flaschen usw. transportiert werden, der Ort, an dem das Transportmittel beladen worden ist. Ebenso ist es entscheidend, an welchem Ort die Erzeugnisse das Zollgebiet der Europäischen Union verlassen haben.

Generell sind die Ausfuhrwaren von daher auch der jeweiligen Zollstelle zuzuordnen, in deren Bezirk sie zur Ausfuhr verladen werden sollen. Diese Stelle überwacht auch alles, was notwendig ist, damit die Waren das Zollgebiet der Europäischen Union endgültig verlassen können. Einzelheiten dazu sind in Artikel 912 c Absatz 2 und Artikel 793 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 festgelegt.

Video: Der (sehr) schnelle Weg zu ATLAS-Ausfuhr – Export AM

Gültige Ausfuhrvorgänge beim Zoll

Seit seiner Einführung, die bereits in den 1990er Jahren erfolgt ist, hat sich ATLAS zu einem EDV-Verfahren entwickelt, das für alle Ausfuhrvorgänge beim Zoll gilt.

Im Einzelnen sind das:

  • zweistufiges Normalverfahren bei einem Wert ab 3.001 Euro
  • einstufige Vereinfachung für Kleinsendungen (Wert zwischen 1.001 und 3.000 Euro) bei der Ausgangsstelle des Zolls
  • die unvollständige Ausfuhranmeldung und alle zugelassenen Ausführer mit einer zollamtlichen Bewilligung des Hauptzollamtes (HZA)
  • Ausfuhren per Post sowie Ausfuhren von verbrauchssteuerpflichtigen Waren, Ausfuhren von Marktordnungswaren (MO), also landwirtschaftliche Erzeugnisse. Dabei muss es sich aber beim Warenwert um Kleinsendungen bis zu 1000 Euro handeln.

Ablauf der Erfassung mittels ATLAS

Einfach so kurzfristig kann eine Ausfuhr über den Zoll nicht erfolgen. Von daher ist es notwendig, dass der Ausführer die zuständige Ausfuhrzollstelle mindestens 24 Stunden vor Beginn der Verladung von seiner beabsichtigten Ausfuhr unterrichtet. Die Information dazu erfolgt über die ATLAS-Ausfuhr und muss die voraussichtliche Verladedauer enthalten. In Ausnahme ist es allerdings möglich, dass die 24-Stunden-Regelung durch die Zollstelle aufgehoben wird.

Hat sich der Ausführer mit seinem Anliegen an die Ausfuhrzollstelle gewandt, dann muss er für seine Ausfuhr bestimmte Angaben parat halten. Das sind en Detail folgende Informationen: Ort, Beginn und Ende der Verladung sowie die Beschaffenheit, die voraussichtliche Menge der Erstattungsware und noch der Betrag derselben. Die Einzelheiten über die Vorankündigung werden dann beim Zoll in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt.

Video: zara® export – ATLAS Ausfuhr AES / Einführung und Schulung.

Plus für elektronische ATLAS-Umsetzung

Ergibt die Prüfung der Ausfuhranmeldung und aller erforderlichen Unterlagen kein Beanstandungen , dann gelten die Waren als “zur Kontrolle zur Verfügung gestellt”. Dafür muss aber die für die Ausfuhr zuständige Zollstelle in Kenntnis gesetzt werde, dass die Waren körperlich an dem angegebenen Ort vorhanden sind.

Terminlich maßgeblich ist dann für die Annahme der Ausfuhranmeldung immer der Zeitpunkt der Feststellung der Menge, Art und Beschaffenheit der zur Abfertigung gestellten Erstattungswaren. Eine in ATLAS erfasste Ausfuhranmeldung kann dann grundsätzlich nicht mehr geändert werden.

Darüber hinaus hat das EDV-Verfahren für die Arbeit beim Zoll auch noch ein weiteres Plus in der praktischen Umsetzung ergeben:

  • Das Einheitspapier ist entfallen, denn die Zollanmeldung erfolgt elektronisch.
  • Das notwendige Ausfuhrbegleitdokument (ABD) besteht aus einer 18-stellige Movement Reference Number (MRN) und einem Barcode. Dieser kann an jedem Server EU-weit erfasst werden.
  • Das ABD muss vor Ausgang der Ware aus dem EU-Zollgebiet beim Zoll vorgelegt werden.
  • Um das ABD mit dem vorgeschriebenen Barcode korrekt ausdrucken zu können, muss auf dem PC beim Zoll eine bestimmte Schrifttype installiert sein. Somit können Fälschungen vermieden werden.
  • Anhand der in ATLAS hinterlegten Informationen kann eine automatisierte Risikoanalyse erfolgen. So wird geprüft, ob die Daten noch aktuell sind (Zolltarifnummer u.ä.).

Erst danach erteilt der Zoll die Information, dass eine Sendung freigegeben ist oder ordnet im anderen Fall eine Kontrolle der waren an. In dem Punkt hat ATLAS zu einer deutlichen Verbesserung geführt, denn vorher gab es diese Eingriffsmöglichkeit des Zolls im Papierverfahren noch nicht. Außerdem ist für den Fall von Systemausfällen ein ATLAS Notfallkonzept eingerichtet worden, das dann von den beim Zoll genutzten technischen Zugangswegen zu ATLAS abhängt.


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