Für den europaweiten Transport von Gütern sind die richtigen Frachtbriefe unerlässlich. Dazu gehört zum Beispiel das CMR-Dokument. Alle Infos rund um diesen Frachtbrief gibt es hier.
CMR-Dokument: Eine besondere Form des Frachtbriefes
Für die Beförderung von Gütern ist in der Regel ein Frachtbrief nötig, der zum Beispiel Informationen über die Art der Ware, den Absender, Frachtführer oder Anweisungen für den Zoll enthält. Der Paragraph 407 des Handelsgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland kategorisiert den Frachtbrief als ein Beförderungsdokument für den Frachtvertrag.
Insgesamt müssen für eine Beförderung immer drei Abschriften eines solchen Frachtbriefs vorliegen. Diese Abschriften erhalten:
- der Absender der Ware
- der Frachtführer der die betreffende Ware überführt
- die Ware selbst
Der Absender der Ware muss jedes einzelne der drei Exemplare unterzeichnen. Der Frachtbrief identifiziert den Frachtführer als Besitzer der Sendung und den Inhaber der Kopien als Eigentümer und Verfrachter beziehungsweise den Empfänger.
Das CMR-Dokument ist dabei eine besondere Form des Frachtbriefes und gilt für den europäischen Güterverkehr. Der Name kommt von der französischen Bezeichnung des Schriftstückes, der ausgeschrieben „convention relative au contrat de transport international de marchandises par route“ heißt, was auf Deutsch so viel bedeutet wie „Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge im Straßengüterverkehr“. Unterzeichnet wurde es bereits im Jahr 1956 und ist damit schon lange Teil des europäischen Güterverkehrs.
Ein CMR-Dokument ist immer dann auszufüllen, wenn sich bei Straßentransporten der Absender oder der Empfänger in einem der CMR-Mitgliedsstaaten befindet.
Zu diesen Mitgliedsstaaten gehören zum Beispiel:
- Schweden
- Norwegen
- Dänemark
- Niederlande
- Großbritannien
- Belgien
- Italien
- Spanien
- Portugal
- Schweiz
Seit dem Jahr 1998 ist das Mitführen eines Frachtbriefes keine Pflicht mehr, nach Paragraph 408 Absatz HGB (Handelsgesetzbuch) kann der Frachtführer aber auf die Ausstellung eines solchen Briefes bestehen. Diese Regelung gilt auch für das CMR-Dokument. Sollte der Absender der Frage nach einem Frachtbrief seitens des Frachtführers nicht nachkommen, kann dieser nach Paragraph 273 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für die zu transportierende Ware ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Grundsätzlich wird aber wie bereits beschrieben nicht unbedingt ein CMR-Dokument oder ein Frachtbrief für einen erfolgreichen Warentransport benötigt. Stattdessen genügen auch Begleitpapiere wie der Lieferscheine, entsprechende Ladelisten oder Borderos.
Video: CMR Frachtbrief #Frachtführer
CMR-Dokument: Welche Pflichten haben die Vertragsparteien?
Die Vertragsparteien eines CMR-Dokumentes müssen bestimmten Pflichten nachkommen. Dazu gehören unter anderem:
- Lieferung der Fracht durch den Absender
- Sicheres Verpacken der Ware durch den Absender
- Sicherer und rechtzeitiger Transport durch den Frachtführer
- Ausstellen einer Quittung durch den Empfänger
CMR-Dokument: Lieferungen in Drittländer
Grundsätzlich kommt das CMR-Dokument beim Gütertransport dann zur Verwendung, wenn der Standort, an dem ein Gut übernommen wird und der Standort, an dem ein Gut abgeliefert wird, in zwei verschiedenen Staaten liegen. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel dann vor, wenn eine Ladung von Deutschland in die Schweiz transportiert wird.
Dabei muss aber mindestens einer der beiden Staaten dem Übereinkommen zugestimmt haben sowie das bei EU-Mitgliedsländern der Fall ist. Aber auch bei Lieferungen in festgelegte Drittländer wie Island, Russland und die Türkei wird ein CMR-Dokument ausgestellt.
Bei Lieferungen in andere Drittländer müssen die Nicht-EU-Staaten die Übereinstimmung vor dem Transport vertraglich anerkennen und diese bei Anwendung dem entsprechenden nationalen Recht überordnen.
Welche Angaben gehören in ein CMR-Dokument?
Die Informationen und Angaben, die in ein CMR-Dokument gehören, sind in der Regel in den entsprechenden Gesetzestexten festgehalten. In Deutschland findet man diese zum Beispiel im Handelsgesetzbuch, kurz oft auch als „HGB“ bezeichnet.
Paragraph 408 des HGB legt für ein CMR-Dokument als sogenanntes Warenbegleitpapier die folgenden möglichen Inhalte fest:
- Ort und Tag der Ausstellung des Dokuments
- Namen und Anschrift des Absenders, des Frachtführers und des Empfängers der Ware
- Ort und Tag der Übernahme der beförderten Ware
- Anzahl der Frachtstücke
- Bezeichnung der transportierten Ware sowie die Art der Verpackung
- Anmerkungen zur Zahlung der Fracht
- Anmerkungen zur einzuziehenden Nachnahme bei der Lieferung
- Weisungen für den Zoll
CMR-Dokument und Frachtbrief: Welche Funktionen und Regelungen gibt es?
Der klassische Frachtbrief und das CMR-Dokument haben verschiedene Funktionen. Dazu gehören unter anderem die folgenden:
- Informationsträger über die Menge und die Art der Fracht für Absender, Frachtführer und
Empfänger, sowie den Spediteur und Lagerhalter - Quittung für die Übernahme der Ware
- Funktionen für den Zahlungsverkehr (nicht bei der Zahlung per Rechnung)
- Sperrwirkungsfunktion für das Dokumenteninkasso
Dazu gibt es noch bestimmte Regelungen bezüglich des Frachtbriefes zu beachten. Ist zum
Beispiel ein Sachverhalt im CMR-Dokument nicht geregelt, gilt zusätzlich das nationale Recht.
Grundsätzliche betreffen die Regelungen aber Aspekte des Warentransportes selber. Entstehen
beim Transport zum Beispiel Schäden an der Ware, werden diese über den Frachtbrief geregelt.
Bei nationalen Transporten hingegen würden das HGB sowie die Versicherungen greifen.
Video: CMR – Erste Frachtbriefe
CMR-Dokument: So füllt man es richtig aus!
Der folgende Überblick soll dabei helfen, die wichtigsten Felder des CMR-Frachtbriefes richtig
auszufüllen.
Absender
- Hier muss die Firmenbezeichnung des Absenders eingetragen werden. Dabei auf keinen Fall die
Landesbezeichnung vergessen.
Empfänger
- Eingetragen werden muss hier die Firmenbezeichnung des Empfängers. Genau wie bei den
Angaben über den Absender gehört auch hier die Landesbezeichnung dazu.
Auslieferungsort des Gutes
- In diese Zeile gehören der Ort und das Land hin, an dem die Ware ausliefert wird.
Ort und Tag der Übernahme des Gutes
- An diese Stellen kommen der Ort und die Landesbezeichnung, an welchem die Ware
übernommen wurde. Zusätzlich sollte man den Eintrag mit dem Datum ergänzen, an welchem das
Gut übernommen wurde.
Beigefügte Dokumente
- Hier kann alles eingetragen werden, was zusätzlich zu dem CMR-Dokument mitgeführt wird. Das
können zum Beispiel Zollpapiere sein.
Kennzeichen und Nummer
- An diese Stelle gehören Angaben wie Artikel- oder Typennummer der Ware.
Anzahl der Packstücke
- Eingetragen wird hier die Anzahl der Packstücke je Kennzeichen.
Art der Verpackung
- Hier geht es um Angaben über die Verpackung der Ware. Die Möglichkeiten umfassen zum
Beispiel Europaletten, Karton oder Gitterboxen.
Bezeichnung des Gutes
- An dieser Stelle muss die Handelsbezeichnung der Ware eingetragen werden.
Frachtführer
- Eingetragen werden sollten hier die Adresse des Frachtführers.
Bruttogewicht
- In diese Zeile gehören Angaben zu dem Gewicht der Ware (je nach Position).
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