Ein digitaler Tachograph „2019“ wird Pflicht und die Zeit drängt. Schon ab dem 15. Juni 2019 müssen gemäß EU-Verordnung (EU) 165/2014 alle neu zugelassenen Lkw einen intelligenten digitalen Tachographen bereits an Bord haben. Nur digitale Tachographen mit Typengenehmigung dürfen zum Einbau kommen. Continental hat als erster Anbieter die Typengenehmigung erhalten.
Digitaler Tachograph: 2019 ist das Jahr der Revolution auf der Landstraße und es ist ein bewegtes dazu
Keine andere technische Innovation hat die Welt des Transports so sehr verändert, wie der digitale Tachograph der neuesten Generation es tun wird. Und es wird ein Katapultstart werden – soviel steht fest. Der Stichtag ist der 15. Juni 2019, er ist der Branche schon lange bekannt. Der Spielball liegt somit bei den Unternehmern, ihren Fuhrpark mit der neuen Technik auszustatten.
Engpässe bei der Einführung der digitalen Tachographen?
Anders als bei der Einführung der Datenschutzgrundverordnung entsteht hier der Zeitdruck jedoch nicht durch die Untätigkeit der Unternehmer. In diesem Fall gewinnt das Thema dadurch an Brisanz, dass nur digitale Tachographen mit Typengenehmigung verbaut werden dürfen. Erst jüngst hat man Continental als erstem Unternehmen die Typengenehmigung für sein Modell des digitalen Tachographen erteilt. Die Tage bis zum 15. Juni 2019 sind gezählt. Der Abschluss des Genehmigungsprozesses liegt nur ein halbes Jahr vor dem Inkrafttreten der neuen DTCO-Verordnung. Die damit verbundene Kürze der verbliebenen Zeit für die Umrüstung macht den Zeitdruck deutlich. Wenn nur ein Anbieter mit Typengenehmigung ausgestattet ist, bleibt unklar, wie die im Markt benötigten Stückzahlen vor dem 15. Juni 2019 produziert und ausgeliefert werden sollen.
Fast muss man dem Unternehmen Continental dankbar sein, den Genehmigungsprozess mit Nachdruck vorangetrieben zu haben. Letztlich ermöglicht erst der absolvierte Parforceritt den Flottenbetreibern die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen.
„Wir haben den aufwändigen Industrialisierungsprozess so effizient wie möglich und parallel zur Produktion des DTCO 3.0 umgesetzt“, erklärt Dr. Lutz Scholten, Leiter des Geschäftsbereichs Tachographs, Telematics and Services bei Continental. „Dass es uns mit einer zweiten fokussierten Kraftanstrengung gelungen ist, die sehr anspruchsvollen Genehmigungsverfahren ebenfalls noch 2018 abzuschließen, macht uns sehr stolz. Jetzt haben unsere Kunden genügend Zeit, ihre Fahrzeuge auszurüsten“, führt Scholten weiter aus.
Trotz allem: Planungssicherheit für Flottenbetreiber
Immerhin ist der digitale Weg nun klar vorgezeichnet. Mit dem Einbau des digitalen Tachographen VDO DTCO 4.0 und dem Geschwindigkeitssensor KITAS 4.0 kann der Unternehmer seinen Pflichten nachkommen. Ein zeitlicher Engpass kann noch in Einzelfällen auftauchen. Dies ist dann der Fall, wenn das auszustattende Fahrzeug noch vor Erstzulassung zum Aufbauhersteller kommen muss. In diesem Fall ist es vorteilhaft, wenn der Nutzfahrzeughersteller den digitalen Tachographen bereits werksseitig verbaut hat. Dies spart Zeit und hilft, die Frist zum 15. Juni 2019 einzuhalten. An dieser Stelle darf man Zuversicht und Hoffnung haben. Wie von Continental zu erfahren war, haben bereits die ersten Hersteller von Nutzfahrzeugen damit begonnen, den digitalen Tachographen VDO DTCO 4.0 einzubauen.
Tachographen-Verordnung (EU) 165/2014: there is more to do
Die Einhaltung der Tachographen-Verordnung (EU) 165/2014 birgt jedoch weitere Aufgaben für Flottenbetreiber. Der digitale Tachograph stellt erhöhte Anforderungen an die Unternehmen.
Mehr Technik, mehr Training
Die Digitaltechnik erfordert sowohl bei der Führung der Fahrzeuge als auch beim Unterhalt derselben ein dediziertes Know-How. Die korrekte Handhabung der neuen Technologie ist essentiell für die routinemäßige Erfüllung aller gesetzlichen Auflagen. Die Veränderungen in der technischen Plattform erfordern ein Training der mit der Handhabung befassten Personen. Dies beginnt mit der Pflicht-Schulung des Fahrerpools und erstreckt sich auch auf die Abteilungen im Innendienst, welche mit Organisation und technischer Betriebsführung befasst sind.
Wir erhielten von Continental die Auskunft, dass die VDO Academy schon jetzt zur Einführung der neuen Technik Seminare anbietet. Eine frühzeitige Abklärung der Bedarfe erscheint hier sinnvoll.
Mehr Daten, mehr Nutzen, mehr Fokus auf den Datenschutz
Mit dem neuen digitalen Tachographen werden eine Vielzahl an Informationen aufgezeichnet. Das mehr an Daten eröffnet dem Flottenmanagement die Chance, die Effizienz im täglichen Betrieb weiter zu erhöhen. Somit ist die weiter oben angesprochene Sorgfalt im Umgang und Übertrag der aufgezeichneten Daten nicht nur eine Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, sondern vielmehr liegt es im Eigeninteresse des Unternehmers, die erhobenen Daten zum Nutzen des Unternehmens zu sichern und zu verwenden.
Spätestens mit der Einführung der DSGVO ist es der deutschen Wirtschaft bewusst geworden, dass mit der Zunahme der erhobenen Daten in Produktionsprozessen und anderen Bereichen auch ein mehr an Verantwortung einhergeht. Mit dem durch die DSGVO geschärften Bewusstsein erfolgt auch das Herangehen an den digitalen Tachographen der neuen Generation. Der Datenschutz kommt zuallererst – aber nicht nur – bei den im Umfeld des Fahrers erhobenen Daten zum Tragen. Auch hier leistet der digitale Tachograph seinen Beitrag indem beispielsweise vom Fahrer selbst freigegeben werden kann, welche seiner als „persönlich“ eingestuften Daten er weitergeben möchte. Die Einführung des digitalen Tachographen ist somit auch eine Aufgabe für den Datenschutzbeauftragten des Flottenbetreibers.
Der digitale Tachograph: jetzt eine Last, später eine Chance
Es wurde sicher deutlich, dass die Einführung des digitalen Tachographen für die Flottenbetreiber ein ambitioniertes Projekt darstellt. Dennoch oder auch als Belohnung darf man Vorteile für die Unternehmen entdecken, welche der Betrieb der neuen Geräte mit sich bringen wird.
Die Anbindung an ein Satellitenpositionssystem und auch die drahtlose Übermittlung von Daten bei den erfolgenden Straßenkontrollen per DSRC-Schnittstelle (Dedicated Short Range Communication) dürfte Vorteile für den Flottenbetreiber bringen. Sei es die Zeiteinsparung durch die ausbleibende Kontrolle auf dem Rastplatz oder die schnelle Verfügbarkeit der Standortinformation der Fahrzeuge. Zudem führt die verbesserte Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit in Europa.
Der intelligente Tachograph gewinnt zudem an Bedeutung in der Digitalisierung der Unternehmen generell. So gilt der Tachograph als authentifizierte Datenquelle für alle Telematikprozesse. Den erhobenen Daten und deren Bedeutung werden wir einen eigenen Artikel widmen. Eine Nachrüstung bestehender Fahrzeuge mit einem digitalen Tachographen der neuesten Generation stellt unter dem generellen Digitalisierungsaspekt ein sinnvolle Investition dar.
Der smarte Tachograph nutzt Software und regelmäßige Updates der eingesetzten Betriebssoftware des Tachographen sind wichtig. Wie von Continental verlautet, werden für VDO Apps und Downloadtools entsprechende Möglichkeiten noch vor dem Stichtag geschaffen oder bestehen bereits.
Die App zum Nutzfahrzeug
Mit der Verfügbarkeit von Daten aus dem intelligenten Tachographen darf man auch die Softwareentwickler auf dem Plan erwarten. Die erhobenen Daten sind für eine ganze Reihe von Anwendungen ein idealer Input. Man denke nur an eine App, welche dem Fahrer des Lkw den Weg zu einer bestimmten Tankstelle führt, auch deren Lage in die Streckenplanung einbeziehen lässt. „Wir sind sicher, dass viele Services, die in den nächsten Jahren programmiert werden, um das Leben von Fahrern und Flottenmanagern zu erleichtern, die sicheren und authentifizierten Daten aus dem DTCO 4.0 nutzen werden“, war hierzu von Dr. Lutz Scholten zu lesen.
Bildnachweis: © Titelbild Continental, shutterstock – #1 NicoElNino, #2 dikobraziy, #3 Monster Ztudio