Die Verlegung eines Fahrzeugs von einem Ort zum anderen wird als Fahrzeugüberführung bezeichnet. Ob „auf eigener Achse“ oder „auf fremder Achse“, muss im Einzelfall entschieden werden.
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Fahrzeugüberführung: Auf eigener oder auf fremder Achse?
Wie schön, das Traumauto wurde gefunden und mit dem Kauf hat alles geklappt. Leider steht das Auto kurz vor der österreichischen Grenze, während der stolze neue Besitzer in Hamburg lebt. Um das Auto von A nach B zu bringen, braucht es eine Fahrzeugüberführung, deren genaue Durchführung von verschiedenen Faktoren abhängig ist.
Es spielt eine Rolle, ob das Auto fahrtüchtig und zugelassen ist, ob es auf eigener oder auf fremder Achse transportiert werden soll. Wichtig ist, sich rechtzeitig grundlegende und weiterführende Informationen zum Thema Autoüberführung zu besorgen, um den Vorgang rechts- und verkehrssicher behandeln zu können.
Fahrzeugüberführung auf eigener Achse
Als Überführung auf eigener Achse wird es bezeichnet, wenn das Fahrzeug selbst gefahren wird. Es braucht nicht verladen zu werden, sondern rollt wie üblich von einem Ort zum anderen.
Ist es nicht mehr zugelassen, braucht es eine spezielle Zulassung für die Überführung, wofür die bekannten Überführungskennzeichen statt regulärer Nummernschilder vergeben werden.
Eine solche Überführung kann durch den neuen Besitzer selbst durchgeführt werden, wenn er für die Kennzeichen und die nötige Versicherung sorgt. Doch ein Transport auf eigener Achse ist auch – und viel bequemer – durch darauf spezialisierte Unternehmen möglich.
Ein erfahrener Fahrer holt das Fahrzeug dann ab und bringt die Kurzzeitkennzeichen an. Innerhalb Deutschlands darf das Auto nun auf der Straße bewegt werden.
Es wird bis zum gewünschten Übergabeort gebracht, was meist der Wohnort des neuen Eigentümers ist. Natürlich kann das Auto auch in die Wunschwerkstatt gebracht werden, wo der Kfz-Meister des Vertrauens direkt die erste Inspektion durchführen wird.
Überführung auf fremder Achse
Das Auto ist nicht fahrtüchtig oder soll nicht durch Beauftragte eines Unternehmens bewegt werden? Dann kommt der Transport auf fremder Achse infrage. Dabei wird das Auto auf einen speziellen Lastwagen verladen und fährt nun auf dem Transporter zu seinem Bestimmungsort. Die speziellen Fahrzeugtransporter können dabei sogar mehrere Autos mitnehmen, was die Fahrt etwas günstiger werden lässt. Besonders wertvolle Fahrzeuge können in geschlossenen Anhängern transportiert werden, sie sind dann vor äußeren Einflüssen geschützt.
Tipp: Autofahrer sollten immer auf die Erfahrung eines spezialisierten Kfz-Spediteurs setzen, denn dieser bringt nicht nur die nötige Expertise mit, sondern auch das Werkzeug, um ein Auto schadensfrei zu verladen und zu transportieren.
Die Vorteile dieser Überführungsvariante liegen auf der Hand:
- keine Veränderung des Kilometerstands
- sicherer Transport ohne Verkehrsgefahren
- bequeme Lösung für den neuen Besitzer
- klare Haftungsregelungen
- Zusatzleistungen möglich
Zu den Zusatzleistungen gehören unter anderem das Anmelden des Fahrzeugs und das Anbringen der Wunschkennzeichen. Das ausführende Unternehmen bietet die Erledigung aller bürokratischen Vorgänge rund um die Autozulassung und -lieferung an, was ein enormer Zeitgewinn für den neuen Eigentümer ist. Diese Zusatzleistungen werden natürlich separat berechnet. Weitere solcher zusätzlich zu buchenden Services betreffen die Begutachtung des Pkw in der Fachwerkstatt, eine Innenraumreinigung und die Autowäsche.
Eine Frage der Haftung
Ein Schaden an einem anderen Fahrzeug wird damit zum typischen Haftpflichtschaden, eine verursachte Beule am eigenen (neuen) Pkw zum Kaskofall.
Wer jedoch einen Profi mit der Überführung beauftragt, überlässt diesem die Haftung. Bei der Übergabe des Fahrzeugs wird ein Protokoll erstellt, das die Unversehrtheit des Kfz bestätigt bzw. bereits vorhandene Schäden auflistet.
Entsteht dann beim Transport ein Schaden, muss das ausführende Unternehmen dafür haften, der Eigentümer ist von der Behebung des Schadens freigestellt.
Um Haftungsfragen zu vermeiden, kann es daher sinnvoll sein, sich das Fahrzeug bringen zu lassen.
Selbst dann, wenn der Eigentümer spezielle Kurzzeitkennzeichen nutzen und das Auto noch nicht auf längeren Strecken außerhalb der Überführung fahren möchte, muss er wie bei einem alltäglich genutzten Auto für Schäden aufkommen. Durch die Tatsache, dass das Fahrzeug noch wenig vertraut ist, kann das Unfallrisiko aber steigen.
Fahrzeugüberführung in speziellen Einzelfällen
Kaum eine Fahrzeugüberführung ist wie die andere und es muss im Einzelfall entschieden werden, ob dieser Vorgang auf eigener oder auf fremder Achse sinnvoller ist. Kurzum: Ist es besser, das Auto selbst abzuholen oder es sich bringen zu lassen? Um die Entscheidung sicherer treffen zu können, lohnt ein Blick auf die speziellen Einzelfälle, die sich rund um die Fahrzeugüberführung ergeben können.
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Das Auto ist zugelassen, hat aber keinen TÜV.
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Das Auto ist abgemeldet, hat aber noch einen TÜV.
Der TÜV mag abgelaufen sein, das Fahrzeug ist aber noch zugelassen? Dann ist die Fahrzeugüberführung problemlos möglich. Einfach ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, dieses am Auto anbringen und es von A nach B fahren. Die TÜV-Plakette darf seit bis zu zwei Monaten abgelaufen sein.
Der Haken an der Sache: Das Auto darf theoretisch auf diese Weise nur bis zur nächsten TÜV-Station gefahren werden. Das bedeutet, dass die Überführungsstrecke so kurz wie möglich sein muss, um ein Bußgeld zu vermeiden. Idealerweise führt die erste Fahrt zur TÜV-Station, ehe der Heimweg angetreten wird. Dafür sollte aber bekannt sein, warum das Auto ohne gültigen TÜV abgegeben wurde.
Auch hier gilt, dass die Überführung ohne Probleme möglich ist. Kurzzeitkennzeichen beantragen, anbringen und losfahren. Die Kosten dafür sind allerdings recht hoch, da nicht nur die Nummernschilder mit rund 25 Euro zu bezahlen sind, sondern auch eine Versicherungs- und Verwaltungsgebühr anfällt. Leicht können hier für Haftpflicht, Vollkasko und Kennzeichen knapp 180 Euro zusammenkommen! Die Kosten werden teilweise vom Versicherer verrechnet, wenn die Anschlussversicherung beim gleichen Anbieter erfolgt. Es ist sinnvoll, eine neue Zulassung anzustreben und das Auto mit den regulären Kennzeichen abzuholen.
Tipp: Die Termine auf der Zulassungsstelle müssen in der Regel online gebucht werden, sind aber selten unter 14 Tagen verfügbar. Ein direkter Anruf dort mit Schilderung der Sachlage wirkt oft Wunder. Alternativ kann i-Kfz genutzt werden, was allerdings einen Personalausweis mit Onlinefunktion erfordert.
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Das Auto soll aus dem Ausland nach Deutschland überführt werden.
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Das Auto soll von Deutschland ins Ausland überführt werden.
Wer ein Fahrzeug aus dem Ausland importieren möchte, muss die rechtlichen Gegebenheiten beachten.
Das Auto hat keine Zulassung? Es darf aus dem Ausland nur mit dem Anhänger nach Deutschland gebracht und hier zur HU transportiert werden. Auch Überführungskennzeichen kommen nicht infrage!
Besitzt das Auto eine gültige Zulassung sowie ein Kennzeichen aus seinem Herkunftsland, ist das direkte Fahren auf eigener Achse bis zum Zielort in Deutschland möglich.
Ein Umzug ins Ausland steht an und das eigene Auto muss mit? Die Regelungen dazu sind klar: Besitzt das Auto eine gültige HU-Plakette, darf es mit einem Überführungskennzeichen ins Ausland überführt werden.
Innerhalb der EU werden Kurzzeitkennzeichen, in Nicht-EU-Ländern Ausfuhrkennzeichen vorgeschrieben. Ohne gültigen TÜV bleibt nur die Fahrzeugüberführung durch eine Spedition oder auf dem Anhänger.
Dabei müssen die Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes ebenso berücksichtigt werden wie Zollgebühren und Einfuhrsteuern zu zahlen sind.
Wichtig: Unbedingt darauf achten, dass keine persönlichen Gegenstände im Fahrzeug verbleiben! Das Diebstahlrisiko ist hoch, außerdem muss der Inhalt des Pkw verzollt werden.
Wichtig: Fahrzeuge aus Ländern, die nicht zur EU gehören, besitzen meist keine innerhalb Europas gültige Kfz-Versicherung. Hierfür braucht der neue Besitzer eine Grenzversicherung, die als Haftpflichtversicherung gilt.
Bitte beachten: Werden Neuwagen nach Deutschland importiert, müssen 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer berechnet werden. Sie werden per „Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung“ erklärt. Handelt es sich bei dem Auto um einen Gebrauchtwagen, fällt die Steuer nicht an.