Die Auftragslage ist gut, die Geschäfte laufen erfolgreich – warum nicht also einen Mitarbeiter einstellen? Trotz einer guten Ausgangslage sind viele Unternehmer unsicher, ob es sich überhaupt lohnt, einen Mitarbeiter einzustellen, gibt es evt. sogar Fördermittel für den Arbeitgeber? Hier einige Fördermöglichkeiten auf einen Blick
Der Zweifel, einen Mitarbeiter einzustellen
Nicht ohne Grund zweifeln viele Unternehmer daran, einen Mitarbeiter einzustellen. Mit dem Einstellen einer Person kommt es zu ganz anderen finanziellen Belastungen als wenn man alleine den Betrieb schmeisst . Es muss stets dafür gesorgt sein, dass immer genügend Arbeit da ist, sodass das Gehalt des Mitarbeiters gezahlt werden kann.
Ferner besteht das Risiko der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall des Mitarbeiters. Doch nicht nur die finanzielle Komponente ist einschüchternd, sondern auch die persönliche. Was tun, wenn der Mitarbeiter weniger motiviert ist als gedacht? Zwar ist der Kündigungsschutz in der Probezeit sehr dehnbar, jedoch ist diese einmal abgelaufen, dann profitiert hierzulande vor allem der Arbeitnehmer.
Finanzielle Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit
Auch wenn die Risiken einschüchternd sind, kann es dennoch gewinnbringend sein, einen Mitarbeiter einzustellen: Zum einen im wahrsten Sinne des Wortes umsatzsteigernd und zum anderen auch auf persönlicher Ebene. Um die finanzielle Belastung einzudämmen, gibt es in Deutschland eine Vielzahl an Fördermitteln, die es dem Arbeitgeber erleichtern, einen Mitarbeiter einzustellen.
Von der Agentur für Arbeit gibt es beispielsweise den Eingliederungszuschuss. Dabei fördert die Agentur für Arbeit die Gehälter ‚schwer vermittelbaren‘ Personen. Das sind beispielsweise Personen, die über 50 Jahre alt sind, Langzeitarbeitslose, Behinderte oder Menschen mit geringer Qualifikation. Hierbei können bis zu 50 Prozent vom Gehalt von staatlicher Seite gefördert werden.
Auch bei Existenzgründung gibt es einen Einstellungszuschuss vonseiten der Agentur für Arbeit. Dafür darf der Existenzgründer bzw. der Nachfolger nicht länger als zwei Jahre tätig sein und nicht schon mehr als fünf Mitarbeiter eingestellt haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, dann kann der Existenzgründer für die Einstellung einer Person, welche mindestens drei Monate arbeitslos war, einen Einstellungszuschuss erhalten.
Muss kurzfristig eine Vertretung für einen Mitarbeiter gesucht werden, weil dieser kurzfristig auf einem Lehrgang etc. ist, dann gibt es die Option, einen Einstellungszuschuss für die Vertretung zu erhalten. Dies kann mit bis zu 100 Prozent gefördert werden. Ansprechpartner ist hierbei die Agentur für Arbeit, die unter Beachtung der Weiterbildungskosten eine Förderleistung berechnet.
Weitere finanzielle Hilfen für Arbeitgeber
Generell ist es zunächst einmal ratsam, als Arbeitgeber die Agentur für Arbeit zu konsultieren. Der entsprechende Mitarbeiter zeigt in einem persönlichen Gespräch alle Förderungsmöglichkeiten und Zuschussoptionen auf. Je nachdem, welche Person eingestellt werden soll, variieren diese. Die Beschäftigung eines Langzeitarbeitslosen beispielsweise wird anders gefördert als die Einstellung eines Azubis. Die Agentur für Arbeit kann diesbezüglich fallspezifische Auskunft geben.
Auch die Förderbanken der Länder sind ein guter Ansprechpartner, wenn es um Zuschüsse für die Einstellung von Personen geht: Oftmals bieten die Banken spezifische Förderprogramme an, um regional neue Arbeitsplätze zu schaffen. Spezifische finanzielle Hilfen sollen den Arbeitgebern helfen, Risiken besser abfedern zu können.
Auch regionale Verbände oder die IHK bzw. die entsprechende Kammer kann kontaktiert werden, um Fördermöglichkeiten auszuloten. Generell sind örtliche Institutionen daran interessiert, die Region attraktiver zu machen, wozu auch die Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt. Mit ein wenig Recherchearbeit lassen sich schnell geeignete finanzielle Hilfen ausmachen, die dazu beitragen, die finanzielle Belastung, welche durch die Einstellung eines neuen Mitarbeiters hinzukommt, zu vermindern.
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