Der Ständige Ausschuss RVR der Plattform Forst & Holz hat bei einer Sitzung am 12. Oktober 2023 die Integration der fotooptischen Vermessung von Holzpoltern in die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland beschlossen. Diese Änderungen sind seit dem 01. Dezember 2023 gültig und wurden im Rahmen der 5. Auflage der RVR veröffentlicht. Dadurch werden nun fotooptische Messgeräte offiziell für die Abrechnung von Holzpoltern verwendet.
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Fotooptische Messgeräte im Rohholzhandel werden berücksichtigt
Die Integration von fotooptischen Messgeräten in die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel wurde aufgrund der steigenden Verwendung dieser Geräte im deutschen Holzhandel beschlossen, erklärt Prof. Tobias Cremer, Vorsitzender des StA RVR. Die Anpassung der Regelungen ermöglicht es, den Anforderungen der Branche gerecht zu werden und eine präzise Vermessung von Holzpoltern sicherzustellen.
Die Bearbeitung der Thematik wurde von beiden Branchenpartnern mit großer Sachlichkeit und einem hohen Maß an Kompromissbereitschaft angegangen. Dies führte zu einer ausgewogenen und detaillierten Gestaltung der gemeinsamen Regelungen für die Integration der fotooptischen Vermessung von Holzpoltern in den Rohholzhandel in Deutschland.
Gesetzliche Bestimmungen begrenzen fotooptische Vermessung in der RVR
Die Verwendung von fotooptischen Messsystemen zur Vermessung von Holzpoltern für Abrechnungszwecke in der RVR ist gesetzlich nur dann erlaubt, wenn die Messgeräte konformitätsbewertet und geeicht sind. Dies stellt sicher, dass die Messungen präzise und zuverlässig sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Neue Maßeinheiten erlauben fotooptische Vermessung von Holzsortimenten
Im Rahmen der Aktualisierung der empfohlenen Maßeinheiten im Rohholzhandel wurde beschlossen, das „Raummeter mit Rinde“ (Rm m.R.) auf alle Rohholzsortimente anzuwenden. Dadurch ist es nun auch möglich, Stammholz-Abschnitte mit Hilfe der fotooptischen Vermessung zu vermessen. Diese Neuerung trägt zu einer effizienteren und genaueren Abrechnung im Rohholzhandel bei.
Um eine klare Empfehlung für das Messverfahren in der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel zu geben, wurde die Reihenfolge der aufgelisteten Verfahren festgelegt. Die Werksvermessung wurde dabei als erste Wahl positioniert, was auf das starke Interesse der Rohholzanbieter an diesem bewährten Verfahren hinweist. Diese Priorisierung gewährleistet eine genaue und verlässliche Ermittlung des abrechnungsrelevanten Volumens.
Polterrückseite: Vermessung als Standard für zuverlässige Ergebnisse
Um präzise und verlässliche Ergebnisse zu erzielen, wurde die Vermessung der Polterrückseite als Standard in die Verfahrensanweisung aufgenommen. Sollte die fotooptische Vermessung aus technischen Gründen nicht möglich sein, kann auf das Sektionsraummaßverfahren zurückgegriffen werden. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass mögliche Unterschiede zwischen der Vorder- und Rückseite eines Holzpolters berücksichtigt werden und somit korrekte Messergebnisse erzielt werden können.
Die Vermessung der Rückseite von Holzpoltern wurde als notwendig erachtet, um eventuelle Unterschiede zwischen der Vorder- und Rückseite des Polters zu berücksichtigen und genaue Messergebnisse zu erzielen.
Konsens für Mindestpoltergröße bei fotooptischer Vermessung erreicht
Eine Vereinbarung innerhalb der Branche sieht vor, dass die fotooptische Vermessung von Holzpoltern in erster Linie für größere Polter ab einer Größe von 20 Rm m.R. verwendet werden sollte. Dies dient der Optimierung des Rohholzhandels und der Vermeidung von logistischen Schwierigkeiten, die bei kleineren Poltern auftreten können.
Keine fotooptische Vermessung bei Laubindustrieholz aufgrund von Unsicherheiten
Aus Gründen der Genauigkeit und Verlässlichkeit wurde beschlossen, die fotooptische Vermessung für Laubindustrieholz auszuschließen. Aufgrund der unterschiedlichen Anteile von Holz, Rinde und Luft im Polter ist es schwierig, das endgültige Abrechnungsmaß aus dem Brutto-Raummaß zu berechnen. Um Unsicherheiten und mögliche Fehler zu vermeiden, werden andere Messverfahren empfohlen, die eine präzisere Vermessung ermöglichen.
Mit Blick auf die spezifischen Herausforderungen bei der fotooptischen Vermessung von Laubindustrieholz wurde ein Arbeitsgremium ins Leben gerufen. Dieses Gremium setzt sich aus Experten der Forst- und Holzbranche zusammen und wird sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen. Ziel ist es, durch weitere wissenschaftliche Untersuchungen fundierte Erkenntnisse zu gewinnen und Lösungsansätze zu entwickeln, die eine genaue Vermessung und Abrechnung von Laubindustrieholz ermöglichen.
Neuerungen in der RVR ab 1. Dezember gültig
Nach Genehmigung durch die Plattform Forst & Holz treten die vorgenommenen Änderungen in der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel ab dem 1. Dezember 2023 in Kraft. Die aktualisierte 5. Auflage der RVR steht allen Interessierten zur Verfügung. Um Einsicht in die aktualisierte Version zu nehmen, können die entsprechenden Dokumente auf der RVR-Webseite im Downloadbereich heruntergeladen werden. Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit, die RVR in der Mediathek der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe abzurufen.
Zuverlässige Ergebnisse durch konformitätsbewertete Messsysteme im Rohholzhandel
Mit der Integration der fotooptischen Vermessung von Holzpoltern in die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel wird eine moderne und effiziente Methode zur Volumenbestimmung eingesetzt. Durch den Einsatz konformitätsbewerteter/geeichter Messsysteme können verlässliche Ergebnisse erzielt werden, die eine genaue und transparente Abrechnung ermöglichen.
Die Integration des „Raummeters mit Rinde“ für alle Rohholzsortimente ermöglicht eine exakte Vermessung von Stammholz-Abschnitten. Die standardmäßige Vermessung der Polterrückseite gewährleistet eine genaue Berücksichtigung möglicher Unterschiede zwischen der Vorder- und Rückseite des Holzpolters.
Die Festlegung einer Mindestpoltergröße von 20 Rm m.R. im Rahmen der fotooptischen Vermessung bietet zahlreiche Vorteile für die logistische Abwicklung im Rohholzhandel. Durch diese Festlegung werden kleinere Polter von der Messung ausgeschlossen, was die Effizienz erhöht und die Prozesse vereinfacht. Gleichzeitig wird durch den Ausschluss der fotooptischen Vermessung von Laubindustrieholz möglichen Unsicherheiten und ungenauen Messergebnissen vorgebeugt. Die Festlegung der Mindestpoltergröße und der Ausschluss bestimmter Holzsortimente sind somit wichtige Maßnahmen, um einen reibungslosen und verlässlichen Rohholzhandel zu gewährleisten.
Durch die Integration der fotooptischen Vermessung wird der Rohholzhandel von einer manuellen und möglicherweise fehleranfälligen Vermessung auf eine präzise und zuverlässige Technologie umgestellt. Dies ermöglicht eine effizientere Abwicklung von Transaktionen, da das Holzvolumen schnell und genau erfasst werden kann. Gleichzeitig wird die Transparenz erhöht, da alle Parteien Zugang zu den gleichen Messdaten haben. Dies fördert das Vertrauen und die Fairness im Handel.