Das Arbeitszeiterfassungsgesetz: Zurück zur Stechuhr oder Ende der Überstunden?

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Durch die elektronische Erfassung der Arbeitszeiten werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben, ihre Arbeitszeiten genau nachzuverfolgen und mögliche Fehler oder Abweichungen schnell zu erkennen. Dies fördert eine transparente Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten und trägt zu einem positiven Arbeitsklima bei.

Elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit: Mehr Transparenz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Laut Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Gesetzentwurf zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten vorgelegt. Arbeitgeber sollen nicht nur Überstunden, sondern auch den Beginn, das Ende und die Dauer der Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzeichnen.

Zeitgemäße Lösung für Arbeitszeiterfassung gesucht, keine Stechuhr

Die flexible Gestaltung der Arbeitszeit stellt eine zentrale Herausforderung in der heutigen Arbeitswelt dar. Die Tarifvertragsparteien sind sich dieser Herausforderung bewusst und handeln verantwortungsvoll. Dort, wo es in Unternehmen möglich ist, wird die Arbeitszeit mit Hilfe von Arbeitszeitkonten und anderen Instrumenten flexibel verteilt. Dies hat zum Ziel, Überstunden zu vermeiden und eine gute Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Anforderungen zu ermöglichen.

Das Arbeitszeitgesetz bietet Möglichkeiten, die vertragliche Gestaltung der Arbeitszeit zu unterstützen. Hierzu zählen beispielsweise die Einführung von flexiblen Wochenarbeitszeiten anstelle von starren Tageshöchstarbeitszeiten sowie die Erweiterung der Freiheit bei der Festlegung von Ruhezeiten. Insbesondere die Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit ist von großer Bedeutung für moderne Arbeitsbeziehungen. Sie ermöglicht es den Arbeitnehmern, mobil zu arbeiten. Feste Zeitfenster für die Arbeit stehen im Widerspruch zum Wunsch der Menschen nach mehr Flexibilität.

Eine zeitgemäße Gestaltung der Arbeitswelt im 21. Jahrhundert erfordert eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs, um die Vorgaben des EuGH und des BAG bezüglich der Arbeitszeiterfassung sinnvoll umzusetzen. Regelungen aus dem 20. Jahrhundert können den heutigen Anforderungen weder in Bezug auf Produktivität noch auf die Erhaltung der Gesundheit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gerecht werden. Ein Rückgriff auf herkömmliche Stechuhren ist daher keine akzeptable Option.

Gerechte Bezahlung von Mehrstunden durch Zeiterfassung ermöglicht

Einige Personen versuchen, durch das Bild der Stechuhr die Zeiterfassung in ein negatives Licht zu rücken und behaupten, dass sie starr und veraltet sei. Doch dies ist ein Irrglaube, denn durch moderne digitale Zeiterfassungssysteme, die zudem kostengünstig für Unternehmen sind, können flexible Arbeitszeiten problemlos erfasst werden. Dies ermöglicht es den Arbeitgebern, die gesetzlichen Vorschriften auch bei flexibler und mobiler Arbeit einzuhalten.

Nach europäischem Recht und der verbindlichen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht steht der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten an erster Stelle, da es sich um ein wichtiges Gut handelt. Studien belegen, dass übermäßige Arbeitszeiten nachweislich zu gesundheitlichen Problemen führen und das Unfallrisiko bei Überstunden steigt. Verantwortungsbewusste Arbeitgeber kommen daher bereits seit geraumer Zeit ihrer Verpflichtung zum Schutz der Beschäftigten nach. Allerdings ist auch der finanzielle Aspekt zu beachten: Wenn Beschäftigte die Bezahlung von Überstunden einfordern, tragen sie die Beweislast.

Das europäische Recht fordert ein „objektives, verlässliches und leicht zugängliches System“, um die Bezahlung von Überstunden fair zu gestalten. Die Umsetzung dieser Anforderungen ist von großer Bedeutung.

Verhinderung von Arbeitszeitgesetzverletzungen dank zuverlässiger Zeiterfassung

Die Stechuhr wurde in einer Ära erfunden, in der Arbeitnehmer überwiegend in Büros oder Fabriken beschäftigt waren. In der heutigen Arbeitswelt sind jedoch flexible Arbeits- und Arbeitszeitmodelle wie Vertrauensarbeitszeit und mobiles Arbeiten weit verbreitet.

Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, dass sämtliche Arbeitsformen zukünftig die tägliche Arbeitszeit elektronisch dokumentieren müssen, indem der Beginn, das Ende und die Dauer erfasst werden. Die Aufzeichnung der Arbeitszeit kann vom Arbeitgeber auch dem Arbeitnehmer übertragen werden, wobei der Arbeitgeber dennoch die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Dokumentation gegenüber den Behörden und dem Betriebsrat behält.

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