Damit möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass grundlegende KI-Modelle durch eine Selbstverpflichtung geregelt werden können, während konkrete Anwendungen spezifischere Vorgaben benötigen.
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Regierung plädiert für maßgeschneiderte Regulierung von KI-Modellen
Um eine ausgewogene Regelung der Künstlichen Intelligenz zu erreichen, schlägt die Regierung vor, die Definitionen in der Verordnung zu schärfen und genauer zu differenzieren. Dadurch sollen grundlegende KI-Modelle, die noch in der Entwicklung sind, von bereits etablierten Systemen für konkrete Anwendungen unterschieden werden. Diese differenzierte Herangehensweise ermöglicht es, die Regulierung auf die spezifischen Anforderungen der verschiedenen KI-Modelle anzupassen und gleichzeitig Innovationen zu fördern.
General Purpose AI ermöglicht breites Spektrum an Aufgaben
In den Verhandlungen über das Gesetz wird betont, dass Systeme wie Sprach- oder Bilderkennung vielseitig einsetzbar sind und eine breite Palette von Aufgaben erfüllen können. Die sogenannte „General Purpose AI“ ist in der Lage, Ergebnisse für verschiedene Anwendungsbereiche zu liefern. Beispiele für solche Dienste sind ChatGPT von OpenAI und Claude von Anthropic. Diese Dienste stehen bereits Nutzern zur Verfügung und können ohne spezielle Fachkenntnisse genutzt werden. Andere Modelle wie GPT von ChatGPT oder Luminous von Aleph Alpha befinden sich noch in der Entwicklungsphase.
Regulierung für konkrete KI-Systeme mit allgemeinen Zwecken
Um eine angemessene Regulierung von KI-Systemen mit allgemeinen Zwecken sicherzustellen, sind klare Vorgaben erforderlich. Diese Vorgaben könnten beispielsweise Anforderungen an die Risikoabschätzung, das Datenmanagement und die Transparenz umfassen. Darüber hinaus sollten Informationen über die zugrunde liegenden Daten und das Training der Systeme veröffentlicht werden, einschließlich des Schutzes der Privatsphäre und des Urheberrechts. Es wird auch empfohlen, Erläuterungen zur Funktionalität des KI-Modells, zum Energieverbrauch und den Treibhausgas-Emissionen sowie Kennzeichnungspflichten für Deepfakes mit Wasserzeichen einzuführen.
Ausschluss der Sicherheitsbehörden: Einschränkung bei KI-Vorgaben bedauerlich
Leider werden die Sicherheitsbehörden von den geplanten Vorgaben ausgenommen. Es wird interessant sein zu sehen, wie sich dies auf die Anwendung der KI-Technologie im Sicherheitsbereich auswirkt.
Innovationsfreundliche Regelung der Künstlichen Intelligenz gefordert
Die Bundesregierung hat erkannt, dass eine innovationsfreundliche Regelung der Künstlichen Intelligenz von großer Bedeutung ist. Daher fordert sie Änderungen an den bisherigen Entwürfen, um schärfere Definitionen und differenzierte Vorgaben zu etablieren. Während grundlegende KI-Modelle durch eine Selbstverpflichtung geregelt werden können, sind für konkrete Anwendungen detailliertere Regelungen erforderlich.
Das oberste Ziel der Bundesregierung ist, eine ausgewogene Verordnung zu schaffen, die Innovationen fördert und gleichzeitig wichtige Aspekte wie Risikoabschätzung, Datenmanagement und Transparenz berücksichtigt. Die geplanten Vorgaben sollen einen angemessenen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz schaffen und sowohl den Schutz der Nutzer als auch die Entwicklung neuer Technologien im Blick behalten.