GEG: Großzügige Übergangsfristen und Technologieoffenheit für Hallenheizungen

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Das Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz – GEG) bietet großzügige Übergangsfristen und ermöglicht einen schrittweisen Weg hin zum klimaneutralen Heizen bis 2045. Hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen erfüllen alle Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien und bleiben die beste Wahl für Industriehallen. Mit ihrer Flexibilität und der Möglichkeit, erneuerbare Energien zu nutzen, bieten sie kostengünstige und energieeffiziente Lösungen für die Hallenheizung.

Infrarotheizungen erfüllen alle Anforderungen an erneuerbare Energien

  • Die Verwendung hocheffizienter dezentraler Infrarotheizungen für Hallenheizungen ist auch nach der Einführung des GEG die optimale Lösung, da sie dank ihrer innovativen Technologie alle Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien erfüllen können
  • Der Weg zum klimaneutralen Heizen wird schrittweise durch das GEG ermöglicht, mit großzügigen Übergangsfristen und Technologieoffenheit
  • Das GEG ermöglicht es Ihnen, Ihre Bestandsanlage bis zum 30. Juni 2026 (bzw. 30.06.2028) kostengünstig zu sanieren und auf energiesparende Infrarottechnik umzurüsten, ohne dass Ihnen zusätzliche Auflagen auferlegt werden

Anforderungen des GEG: Energetische Vorgaben für Gebäudeheizung und -klimatisierung

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde am 1. November 2020 eine neue Regelung eingeführt, die die energetischen Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude in Deutschland festlegt. Das GEG ersetzt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und zielt darauf ab, die deutsche Wärmewende zu beschleunigen und die Abhängigkeit von fossilen Energien zu verringern.

Schrittweise Umstellung auf klimafreundliche Heizungs- und Klimatechnik bis 2045

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) werden erhöhte Anforderungen an die Heizungs- und Klimatechnik gestellt, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und die Energieeffizienz zu steigern. Der Übergang zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung soll schrittweise erfolgen und bis spätestens 2045 soll der Gebäudebereich frei von fossilen Energieträgern sein und Klimaneutralität erreichen.

Das neue GEG: Regelungen für Heizung und Klimatisierung von Gebäuden

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) betrifft fast alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden, einschließlich Gewerbe- und Industriehallen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen wie Gewächshäuser, Stallanlagen und Zelte. Das GEG legt fest, welche energetischen Anforderungen diese Gebäude erfüllen müssen, um schrittweise auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung umzustellen. Damit soll die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert und die Wärmewende in Deutschland beschleunigt werden.

Übergangsfristen für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizungen

Um das Ziel zu erreichen, dass Heizungen zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren, wurden unterschiedliche Fristen für Neubauten und Bestandsgebäude festgelegt. Ab dem 01.01.2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten diese Anforderung erfüllen. Bestandsgebäude in Großstädten haben bis zum 30.06.2026 Zeit, während Bestandsgebäude in kleineren Städten bis zum 30.06.2028 Zeit haben. Diese zeitlichen Übergangsfristen sollen eine schrittweise Umstellung auf klimafreundliche Heizungstechnologien ermöglichen.

  • Ab Juni 2026 gelten für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und Bestandsgebäude in Großstädten neue Regelungen
  • Kleinstädte müssen bis Juni 2028 ihre Bestandsgebäude den neuen Anforderungen anpassen

Sofern Heizungsanlagen eine Betriebsdauer von mindestens 30 Jahren aufweisen oder spezifische Kriterien wie eine Nennleistung von weniger als 4 oder mehr als 400 kW erfüllen, sind sie von den neuen Vorschriften des GEG ausgenommen. Dies ermöglicht Eigentümern von Bestandsgebäuden, ihre vorhandenen Heizungssysteme weiterhin zu nutzen, ohne sie auf die neuen Vorgaben umrüsten zu müssen.

Befreiung von erneuerbaren Energien: Härtefälle im Heizungsbereich

Auch nach der Einführung des neuen GEG dürfen bestehende Gas- oder Ölheizungen weiterhin genutzt und bei Bedarf repariert werden. In bestimmten Ausnahmefällen können Eigentümer von der Verpflichtung befreit werden, erneuerbare Energien zur Beheizung einzusetzen.

Parlament berät über Förderungen für energieeffiziente Gebäude

Aktuell werden die Förderrichtlinien für energieeffiziente Gebäude noch im Parlament diskutiert und müssen noch abgestimmt werden. Im Rahmen der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) ist geplant, eine Förderung für Energieberatungen in Wohngebäuden anzubieten. Die Förderungen für Nichtwohngebäude sind derzeit noch nicht festgelegt und werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Keine Verpflichtung: Hocheffiziente Infrarotheizungen können ohne erneuerbare Energien betrieben werden

Die neuen gesetzlichen Anforderungen ab 2026 (bzw. 2028) machen den Einsatz erneuerbarer Energien in halleninternen Heizungssystemen nicht zur Pflicht. Hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen wie die KÜBLER Technologien MAXIMA oder PRIMA plus können weiterhin ohne erneuerbare Energien betrieben werden, solange sie eine Energieeffizienz von mindestens 40 Prozent über einen Zeitraum von einem Jahr nachweisen. Diese Systeme bieten somit eine flexible und kostengünstige Lösung für die Beheizung von Industriehallen.

Beim Bau neuer Industriehallen gibt es zahlreiche Optionen, um die Anforderungen an erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu erfüllen. Eine Möglichkeit sind Stromdirektheizungen oder H2-ready-Gasheizungen. Eine weitere Option sind moderne Infrarotheizungen, die nicht nur effizient heizen, sondern auch die Nutzung von gebäudenah erzeugtem PV-Strom ermöglichen. Dieser kann beim Primärenergiebedarf berücksichtigt werden.

Die Steuerung, das Energiemanagement und die Gebäudeautomatisierung sind in Hallengebäuden von großer Bedeutung. Dezentrale Infrarotheizungsanlagen erfüllen alle erforderlichen Anforderungen dank des innovativen Steuerungssystems CELESTRA und dem effizienten Energiemanagementsystem E.M.M.A.

Wenn es um die Beheizung von Hallen geht, sind Infrarotheizungen die beste Wahl. Sie bieten nicht nur einen hervorragenden Wärmekomfort, sondern sind auch äußerst kostengünstig im Betrieb. Durch ihre hohe Energieeffizienz tragen sie dazu bei, den Energieverbrauch zu senken und somit die Umwelt zu schonen. Zudem können Infrarotheizungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden, was zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Wärmeversorgung führt.

Der Einsatz hocheffizienter Infrarotheizungen in Industriehallen bietet zahlreiche Vorteile. Sie sind nicht nur kostengünstig und energieeffizient, sondern bieten auch einen hohen Wärmekomfort. Dank ihrer Flexibilität können sie problemlos in bestehende Hallen integriert werden und ermöglichen die Nutzung erneuerbarer Energien. Dadurch leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Wärmewende.

Auch nach dem Inkrafttreten des GEG bleiben hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen die ideale Wahl für Industriehallen. Sie erfüllen sämtliche Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien und zeichnen sich zudem durch ihre Kosteneffizienz und Energieeinsparung aus. Durch ihre Flexibilität ermöglichen sie eine reibungslose Integration erneuerbarer Energien und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Wärmewende. Dabei sorgen sie für einen hohen Wärmekomfort und schaffen ein angenehmes Raumklima in Industriehallen.

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