LKW Führerschein: Voraussetzungen & Dauer

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Ein erheblicher Anteil wichtiger Waren und wirtschaftsrelevanter Güter wird in Deutschland über den Straßenverkehr transportiert – vor allem per Lastkraftwagen. Wer in diesem Bereich beruflich tätig werden möchte, benötigt einen speziellen LKW-Führerschein. Er ist zwingend erforderlich, um schwere Fahrzeuge gewerblich oder auch privat zu steuern. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Führerscheinklassen für LKW relevant sind, wie die Schulung abläuft und worauf Sie beim Weg zum LKW-Führerschein besonders achten sollten.

LKW-Fahrerlaubnis: Die Grundlage für das Steuern großer Nutzfahrzeuge

Ein LKW-Führerschein ist eine spezielle Fahrerlaubnis, die zum Führen von Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen berechtigt. Er ist notwendig, um größere Nutzfahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr oder im privaten Bereich sicher und legal auf öffentlichen Straßen zu bewegen.

Je nach Fahrzeugtyp und Einsatzzweck unterscheidet man zwischen verschiedenen Führerscheinklassen, beispielsweise C1, C, CE oder C1E. Jede Klasse ist an bestimmte Voraussetzungen, Altersgrenzen und medizinische Eignungen geknüpft. Zusätzlich zur praktischen Fahrausbildung umfasst der Erwerb auch theoretische Inhalte wie Verkehrsrecht, Ladungssicherung und Technik.

Der LKW-Führerschein ist somit nicht nur ein amtliches Dokument, sondern auch ein zentraler Baustein für den Einstieg in die Transport- und Logistikbranche.

Die LKW-Führerscheinklassen im Überblick

Wer in Deutschland einen LKW führen möchte, benötigt eine spezielle Fahrerlaubnis – abhängig von Gewicht, Fahrzeugtyp und Einsatzbereich. Insgesamt vier Führerscheinklassen sind im Bereich des LKW-Verkehrs relevant: C, CE, C1 und C1E. Diese Klassen unterscheiden sich in den zulässigen Gesamtgewichten der Fahrzeuge sowie in der Möglichkeit, Anhänger mitzuführen.

Die Klassen C und CE gelten für schwere LKW. Mit der Klasse C dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen gefahren werden – ohne Begrenzung nach oben. Anhänger sind nur erlaubt, wenn sie maximal 750 Kilogramm wiegen. Wer auch schwerere Anhänger ziehen möchte, benötigt die Klasse CE. Sie erlaubt das Führen von Fahrzeugkombinationen, bei denen das Gesamtgewicht des Anhängers über 750 Kilogramm liegt – beispielsweise Sattelzüge oder Gliederzüge im gewerblichen Güterverkehr.

Die Klassen C1 und C1E richten sich an Fahrer, die leichtere Nutzfahrzeuge bewegen möchten. Mit C1 darf man Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen fahren. In der Erweiterung C1E sind zusätzlich schwere Anhänger über 750 Kilogramm erlaubt – sogar in Kombination mit Fahrzeugen der Klasse B, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers 3.500 Kilogramm überschreitet.

Historische Umstellung: Die frühere Führerscheinklasse 2 wurde im Rahmen der EU-weiten Reform im Jahr 2013 in die Klasse C überführt. Wer noch im Besitz eines alten LKW-Führerscheins ist und diesen umschreiben lassen möchte, erhält die neue Klasse C – allerdings mit zeitlicher Befristung.

Wichtig für alle Inhaber der Klassen C und CE: Diese Fahrerlaubnis ist grundsätzlich nur bis zum 50. Lebensjahr ohne Einschränkung gültig. Danach ist eine Verlängerung alle fünf Jahre möglich – vorausgesetzt, man legt eine ärztliche Eignungsuntersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten vor. Der Antrag sollte frühzeitig, idealerweise mindestens einen Monat vor Ablauf, bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden, damit die Gültigkeit der Fahrerlaubnis nicht unterbrochen wird.

Diese Regelungen stellen sicher, dass Fahrer körperlich und geistig den Anforderungen des LKW-Verkehrs gewachsen bleiben – und sorgen gleichzeitig für ein hohes Maß an Sicherheit im Straßenverkehr.

LKW-Führerschein: Die richtigen Voraussetzungen schaffen einen neuen Arbeitsplatz

Welche Voraussetzungen müssen für den LKW-Führerschein erfüllt sein?

Wer einen LKW-Führerschein erwerben möchte, muss eine Reihe formaler und gesundheitlicher Anforderungen erfüllen. Diese dienen dazu, sicherzustellen, dass angehende Fahrer sowohl körperlich als auch geistig in der Lage sind, ein schweres Nutzfahrzeug verantwortungsvoll zu führen.

  • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs:
    Der Nachweis über einen absolvierten Erste-Hilfe-Lehrgang ist Pflicht. Er soll sicherstellen, dass angehende Berufskraftfahrer in Notfallsituationen schnell und richtig reagieren können – ein wichtiger Aspekt im Straßenverkehr.
  • Sehtest:
    Eine gültige Bescheinigung über die Sehleistung ist erforderlich. Dieser Test wird in der Regel von einem Optiker oder Augenarzt durchgeführt und stellt sicher, dass der Bewerber über die nötige Sehschärfe verfügt, um im Straßenverkehr sicher unterwegs zu sein.
  • Ärztliche Untersuchung:
    Ein ärztliches Gutachten über die allgemeine körperliche und geistige Eignung ist zwingend notwendig. Hierbei werden unter anderem Reaktionsfähigkeit, Belastbarkeit und mögliche Vorerkrankungen geprüft, die die Fahreignung beeinträchtigen könnten.
  • Weitere Bedingungen:
    Zusätzlich zum Mindestalter (je nach Führerscheinklasse zwischen 18 und 21 Jahren) sind ein bereits vorhandener Führerschein der Klasse B sowie eine erfolgreiche Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung vorgeschrieben. Für gewerbliche Fahrten ist darüber hinaus eine sogenannte Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) erforderlich.

Diese Anforderungen bilden die Grundlage für eine verantwortungsvolle Ausbildung und sorgen dafür, dass nur geeignete Personen mit einem LKW am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Erste-Hilfe-Kurs für den LKW-Führerschein: Pflichtschulung für den Ernstfall

Wer den LKW-Führerschein erwerben möchte, kommt um einen Erste-Hilfe-Kurs nicht herum – und das aus gutem Grund: Im Straßenverkehr können jederzeit Unfälle passieren, bei denen schnelle und kompetente Hilfe Leben retten kann. Um Fahrerinnen und Fahrer bestmöglich darauf vorzubereiten, ist der Erste-Hilfe-Kurs fester Bestandteil der Führerscheinausbildung – ganz gleich, ob für PKW, Motorrad oder LKW. Die Inhalte sind inzwischen für alle Klassen einheitlich geregelt. Eine frühere Unterscheidung zwischen kleinem und großem Kurs existiert heute nicht mehr.

Für angehende LKW-Fahrer umfasst der Kurs 9 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. In dieser Zeit werden lebensrettende Sofortmaßnahmen ebenso vermittelt wie grundlegende Erste-Hilfe-Techniken für verschiedene Notfallsituationen. Ziel ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, bei einem medizinischen Notfall ruhig, überlegt und effektiv zu handeln.

Typische Inhalte des Erste-Hilfe-Kurses sind:

  • Erkennen und Einschätzen eines Notfalls
  • Kontrolle von Bewusstsein und Atmung
  • Richtiges Vorgehen beim Auffinden einer verletzten Person
  • Absicherung der Unfallstelle und Absetzen eines Notrufs
  • Stabile Seitenlage und Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Beatmungstechniken und Schockbekämpfung
  • Versorgung von Wunden, Knochenbrüchen und Verbrennungen
  • Umgang mit Vergiftungen, Verätzungen sowie Hitze- und Kälteschäden

Die Kurskosten liegen in der Regel zwischen 20 und 40 Euro und müssen vom Teilnehmenden selbst getragen werden. Viele Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter oder Malteser bieten regelmäßig Termine an – sowohl unter der Woche als auch am Wochenende.

Ein fundierter Erste-Hilfe-Kurs ist nicht nur gesetzliche Pflicht für den Führerschein, sondern ein essenzieller Baustein der Verkehrssicherheit. Gerade für LKW-Fahrer, die häufig lange Strecken zurücklegen und auf Autobahnen und Landstraßen unterwegs sind, ist das Wissen um Erste Hilfe von besonders großer Bedeutung.

Sehtest für den LKW-Führerschein: Was geprüft wird und warum er so wichtig ist

Für alle, die eine Fahrerlaubnis erwerben möchten, ist ein Sehtest verpflichtend – das schreibt der Gesetzgeber vor. Doch wer den LKW-Führerschein anstrebt, muss sich auf eine umfangreichere Prüfung einstellen als beim Pkw- oder Motorradführerschein.

Der Grund: Lkw-Fahrer tragen eine besondere Verantwortung im Straßenverkehr. Sie bewegen große, schwere Fahrzeuge – oft über lange Strecken und unter schwierigen Bedingungen. Deshalb gelten für den Sehtest im gewerblichen Bereich strengere Anforderungen. Ein einfacher Besuch beim Optiker genügt hier nicht. Stattdessen ist ein augenärztliches Gutachten erforderlich, das in einer spezialisierten Praxis oder bei einem Betriebsarzt durchgeführt werden muss.

Bei dieser augenärztlichen Untersuchung wird nicht nur die Sehschärfe überprüft. Es geht um ein umfassendes Bild der visuellen Leistungsfähigkeit, das für den sicheren Umgang mit einem LKW unerlässlich ist.

LKW-Führerschein: Der Sehtest bringt die nötige Sicherheit für die Eignung zum LKW-Führerschein (#01)

LKW-Führerschein: Der Sehtest bringt die nötige Sicherheit für die Eignung zum LKW-Führerschein (#01)

Folgende Bereiche werden dabei eingehend geprüft:

  • Räumliches Sehen: Wichtig für Abstände und das Einschätzen von Entfernungen im Straßenverkehr.
  • Dämmerungssehen: Die Fähigkeit, auch bei schlechten Lichtverhältnissen sicher zu fahren.
  • Gesichtsfeld: Damit wird festgestellt, wie weit das Sichtfeld reicht – etwa für das Erkennen von Gefahren von der Seite.
  • Sehleistung (Visus): Prüfung, ob die Augen eine ausreichende Sehschärfe besitzen.
  • Farbwahrnehmung: Besonders wichtig zum Erkennen von Verkehrszeichen, Signalen oder Warnleuchten.
  • Empfindlichkeit gegenüber Blendung: Relevant für Fahrten bei Nacht oder bei Gegenlicht.
  • Beweglichkeit der Augen: Damit wird überprüft, ob die Augen flüssig und koordiniert auf Reize reagieren können.

Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind ausschlaggebend dafür, ob jemand für das Führen eines LKWs gesundheitlich geeignet ist. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, darf keine Fahrerlaubnis in der entsprechenden Klasse erhalten. Darum sollte man diesen Sehtest frühzeitig einplanen – idealerweise vor Beginn der Ausbildung.

Medizinische Eignungsprüfung für den LKW-Führerschein: Was wird untersucht und warum ist sie so wichtig?

Wer einen LKW-Führerschein erwerben möchte, muss seine körperliche und geistige Eignung nachweisen – das schreibt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zwingend vor. Die sogenannte ärztliche Untersuchung ist fester Bestandteil des Antragsverfahrens für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E sowie für die Personenbeförderung (z. B. im Linienverkehr oder Reisebus). Sie dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer und soll sicherstellen, dass angehende Fahrer den Anforderungen des Straßenverkehrs gesundheitlich gewachsen sind.

Die Untersuchung kann von einem Hausarzt, einem Arbeitsmediziner oder einer zertifizierten Prüfstelle wie dem TÜV oder der DEKRA durchgeführt werden. In Anlage 5 der FeV ist klar geregelt, dass bei Antragstellung oder Verlängerung geprüft werden muss, ob Erkrankungen vorliegen, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen oder ausschließen.

Neben einer allgemeinen Einschätzung des Gesundheitszustandes werden gezielt folgende Punkte geprüft:

  • Belastbarkeit, Reaktionsvermögen und Aufmerksamkeit
  • Orientierungs- und Konzentrationsfähigkeit
  • Herz-Kreislauf-System, einschließlich Blutdruck und Puls
  • Allgemeiner körperlicher Zustand (z. B. Beweglichkeit, chronische Krankheiten)
  • Nervensystem und mögliche neurologische Einschränkungen
  • Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes oder Nierenleiden
  • Psychische Stabilität sowie mögliche Suchterkrankungen (Alkohol, Drogen, Medikamente)
  • Schlafqualität und etwaige Schlafstörungen (z. B. Schlafapnoe)
  • Gehörleistung (wichtige Voraussetzung für das rechtzeitige Erkennen von Gefahren)
  • Größe und Gewicht im Verhältnis zur Belastbarkeit

Sollte der Arzt während der Untersuchung Auffälligkeiten feststellen – beispielsweise Hinweise auf eine Suchterkrankung –, wird die Fahrerlaubnis zunächst nicht erteilt. In solchen Fällen ist eine Therapie oder medizinische Behandlung erforderlich, bevor ein erneuter Anlauf unternommen werden kann.

Die ärztliche Untersuchung ist also nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein verantwortungsvoller Schritt, um Sicherheit und Gesundheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Wer sie erfolgreich besteht, legt den Grundstein für eine verantwortungsvolle Tätigkeit als Berufskraftfahrer.

Welche weiteren Voraussetzungen gelten für den LKW-Führerschein?

Neben der körperlichen und geistigen Eignung sowie dem Nachweis über eine medizinische Untersuchung müssen angehende LKW-Fahrer bestimmte formale Anforderungen erfüllen, um den LKW-Führerschein zu erwerben.

Eine grundlegende Bedingung ist der Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B (PKW). Sobald dieser vorhanden ist, kann mit der Ausbildung für den LKW-Führerschein der Klasse C begonnen werden. In der Regel ist ein Mindestalter von 21 Jahren erforderlich, um die Fahrerlaubnis für schwere Nutzfahrzeuge zu erhalten.

Eine wichtige Ausnahme gilt für Personen, die sich in einer einschlägigen Berufsausbildung befinden – zum Beispiel als Berufskraftfahrer oder als Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF). Wer eine solche Ausbildung durchläuft, darf bereits ab 18 Jahren mit der Ausbildung beginnen und – unter bestimmten Bedingungen – auch LKWs führen.

Diese Fahrberechtigung gilt jedoch ausschließlich im Rahmen der Ausbildung und nur innerhalb Deutschlands. Erst ab dem vollendeten 21. Lebensjahr ist das uneingeschränkte Fahren von Fahrzeugen der Klasse C auch über die Grenzen hinweg erlaubt. Damit soll gewährleistet werden, dass junge Fahrer zunächst unter Aufsicht und in einem geregelten Umfeld Erfahrung sammeln können.

Wissensgrundlage für die Straße: Der theoretische Teil der LKW-Ausbildung

Wer einen LKW-Führerschein erwerben möchte, muss sich nicht nur praktisch, sondern auch theoretisch intensiv vorbereiten. Die theoretische Ausbildung gliedert sich in zwei Bereiche: den allgemeinen Grundstoff und den klassenspezifischen Zusatzstoff. Dabei ist der Unterricht strukturiert und verbindlich geregelt.

Für den Grundstoff, der für alle Führerscheinklassen relevant ist, sind 6 Doppelstunden vorgesehen – eine Doppelstunde dauert in der Regel 90 Minuten. In diesen Einheiten werden grundlegende Verkehrsregeln, Gefahrensituationen, Umweltbewusstsein, sowie rechtliche Aspekte des Straßenverkehrs vermittelt.

Der klassenspezifische Zusatzstoff konzentriert sich auf Inhalte, die speziell für das Fahren von Lastkraftwagen notwendig sind, z. B. Fahrphysik schwerer Fahrzeuge, Ladungssicherung, Bremsverhalten oder technische Besonderheiten. Hierfür sieht der Gesetzgeber 9 Doppelstunden vor. Wer allerdings bereits über einen Führerschein der Klasse C1 oder D1 verfügt, kann sich freuen: In diesem Fall verkürzt sich der Zusatzunterricht auf nur 4 Doppelstunden.

Am Ende der theoretischen Ausbildung steht die theoretische Prüfung, bei der 37 Fragen zu beantworten sind. Zulässig sind maximal 10 Fehlerpunkte, wobei keine zwei Fragen mit jeweils 5 Punkten falsch beantwortet werden dürfen – eine Regelung, die auch aus der PKW- oder Motorradprüfung bekannt ist.

Die theoretische Ausbildung legt damit das notwendige Fundament, um im späteren Fahralltag verantwortungsvoll, sicher und regelkonform ein schweres Nutzfahrzeug zu führen. Sie ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur erfolgreichen Führerscheinprüfung und letztlich zur Tätigkeit im Transportwesen.

Für den LKW-Führerschein ist der theoretische Unterricht in zwei Teile aufgesplittet (#02)

Für den LKW-Führerschein ist der theoretische Unterricht in zwei Teile aufgesplittet (#02)

 

Inhalte der praktischen Ausbildung zum LKW-Führerschein: Ablauf, Anforderungen und Prüfungsziele

Die praktische Schulung für den LKW-Führerschein ist ein zentraler Bestandteil auf dem Weg zur Fahrerlaubnis für schwere Nutzfahrzeuge. Anders als bei der Theorie gibt es keine fest vorgeschriebene Mindestanzahl an Übungsstunden. Der Umfang richtet sich individuell nach dem Lernfortschritt des Fahrschülers – der Fahrlehrer entscheidet, wann jemand prüfungsreif ist. Eine reguläre Fahrstunde dauert dabei 45 Minuten.

Verbindlich geregelt ist jedoch die Anzahl der sogenannten Sonderfahrten, also spezifischer Fahrübungen unter besonderen Bedingungen.

Grundlage hierfür ist die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die je nach vorhandener Führerscheinklasse unterscheidet:

  • Wer bereits im Besitz der Klasse B (PKW) ist, muss mindestens 5 Überland-, 2 Autobahn- und 3 Nachtfahrten absolvieren.
  • Fahranfänger mit Klasse C1 benötigen nur 3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt.
  • Wer Klasse C und CE kombiniert erwirbt, muss insgesamt 8 Überlandfahrten, 3 auf der Autobahn und 3 bei Dunkelheit nachweisen.

Nach bestandener Theorieprüfung und erfolgreicher Grundausbildung steht die praktische Fahrprüfung an – sie dauert in der Regel etwa 75 Minuten. In dieser Zeit muss der Prüfling zeigen, dass er das Fahrzeug sicher, vorausschauend und regelkonform führen kann.

Bewertet werden dabei unter anderem folgende Inhalte:

  • Prüfung der Betriebsbereitschaft vor Fahrtantritt
  • Korrekte Sitz- und Lenkradhaltung
  • Sauberes Anfahren und Anhalten
  • Schalten und Gangwechsel (sofern kein Automatik)
  • Sicheres Fahren in Steigungen und Gefällen
  • Richtiger Umgang mit automatischem Getriebe
  • Aufmerksamkeit im Verkehr und Einhaltung aller Verkehrszeichen
  • Angemessene Geschwindigkeit und Abstand
  • Überholvorgänge sowie korrektes Vorbeifahren an Hindernissen
  • Verhalten an Kreuzungen, Einmündungen und Kreisverkehren
  • Richtiges Abbiegen und Spurwechsel
  • Rücksichtnahme auf Fußgänger und Fahrgäste an Haltestellen
  • Fahren auf Landstraßen und außerorts
  • Bewertung der gesamten Fahrt am Ende der Prüfung

Ziel der Ausbildung ist es, Fahrschüler optimal auf den anspruchsvollen Berufsalltag im Güterverkehr vorzubereiten. Dabei stehen nicht nur technische Fahrfertigkeiten, sondern auch Verantwortungsbewusstsein, Reaktionsvermögen und vorausschauendes Handeln im Mittelpunkt.

(Quelle: FeV Anlage 7 Punkt 2.1.5)

Was kostet der LKW-Führerschein? Eine detaillierte Übersicht

Die Ausbildung zum LKW-Führerschein ist mit erheblichen Kosten verbunden, die je nach Region, Fahrschule und individueller Lernzeit stark variieren können. Einheitspreise gibt es nicht, da sowohl städtische als auch ländliche Fahrschulen unterschiedliche Preisstrukturen haben. Auch die Anzahl der Fahrstunden, die man tatsächlich benötigt, ist individuell verschieden. Wer etwa mit rund 30 Fahrstunden rechnet, sollte mindestens mit Gesamtkosten von über 3.000 Euro kalkulieren. Wird zusätzlich eine Anhängerberechtigung erworben (z. B. Klasse CE), steigen die Kosten nochmals deutlich.

Die Gesamtausgaben setzen sich aus zahlreichen Einzelposten zusammen, darunter:

  • Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe)
  • Sehtest (amtlich anerkannt)
  • Ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Fahrtauglichkeit
  • Anmeldegebühr bei der Fahrschule
  • Kosten für Lehrmaterialien und Lernunterlagen
  • Normale Übungsfahrten
  • Sonderfahrten (z. B. Autobahn-, Nacht- und Überlandfahrten)
  • Gebühr für die Anmeldung zur theoretischen Prüfung
  • Gebühr für die Anmeldung zur praktischen Prüfung
  • TÜV-Gebühren für die Durchführung der Theorieprüfung
  • TÜV-Gebühren für die Durchführung der Fahrprüfung
  • Verwaltungsgebühr für die Ausstellung des Führerscheindokuments

Hat man Theorie- und Praxisprüfung erfolgreich bestanden, erhält man die Fahrerlaubnis der Klasse C und darf somit schwere LKW legal auf öffentlichen Straßen führen.

Doch wer den Führerschein beruflich einsetzen möchte – etwa als Kraftfahrer im Güterverkehr – benötigt zusätzlich eine Grundqualifikation für Berufskraftfahrer.

Diese kann auf zwei Wegen erworben werden:

  • Grundqualifikation: Umfassendere Ausbildung mit einer längeren Vorbereitungszeit
  • Beschleunigte Grundqualifikation: Zeitlich komprimierte Variante mit reduzierter Ausbildungsdauer

Beide Qualifikationen schließen mit einer Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) ab und sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn man im gewerblichen Güterkraftverkehr tätig werden möchte. Ohne diesen Nachweis ist ein Einsatz als Berufskraftfahrer nicht erlaubt – selbst wenn der LKW-Führerschein bereits vorhanden ist.

Wie erlangt man die Grundqualifikation für den gewerblichen LKW-Verkehr?

Wer beruflich als LKW-Fahrer im gewerblichen Gütertransport tätig sein möchte, benötigt neben dem eigentlichen Führerschein eine sogenannte Grundqualifikation. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für den gewerblichen Einsatz schwerer Nutzfahrzeuge.

Die Grundqualifikation wird durch eine umfassende Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen. Diese Prüfung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen und dauert insgesamt rund 7,5 Stunden. Ein vorheriger Besuch eines Vorbereitungskurses oder einer speziellen Schulung ist zwar empfehlenswert, jedoch gesetzlich nicht verpflichtend. Auch muss die Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vorliegen – sie kann also parallel zur Grundqualifikation erworben werden.

Im Rahmen der Prüfung werden unter anderem Kenntnisse zu Fahrzeugsicherheit, wirtschaftlichem Fahren, gesetzlicher Lenk- und Ruhezeiten sowie dem Verhalten in besonderen Gefahrensituationen abgefragt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass angehende Berufskraftfahrer nicht nur fahrtechnisch, sondern auch im Hinblick auf ihre Verantwortung im Straßenverkehr ausreichend vorbereitet sind.

Die erfolgreich absolvierte Grundqualifikation ist ein zentraler Baustein für den Einstieg in die professionelle Logistik und stellt sicher, dass Fahrer den wachsenden Anforderungen im gewerblichen Gütertransport gerecht werden können.

So läuft die beschleunigte Grundqualifikation für LKW-Fahrer ab

Wer gewerblich als LKW-Fahrer tätig sein möchte, muss neben dem Führerschein auch die sogenannte beschleunigte Grundqualifikation absolvieren. Diese setzt die Teilnahme an einem verpflichtenden Kurs im Umfang von 140 Unterrichtseinheiten voraus – davon sind mindestens 10 Stunden praktische Fahrübungen. Wichtig: Es handelt sich hierbei um volle Zeitstunden von jeweils 60 Minuten.

Am Ende des Lehrgangs steht eine schriftliche Prüfung von 90 Minuten, die bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt wird. Nach bestandener Prüfung wird im Führerschein die Schlüsselzahl 95 eingetragen – erst mit dieser Zusatzkennzeichnung ist es erlaubt, Fahrten im gewerblichen Güterverkehr durchzuführen.

Ein Hinweis zur Prüfungsvorbereitung: Die IHK stellt keinen offiziellen Fragenkatalog zur Verfügung, wie es bei der Pkw-Prüfung der Fall ist. Das bedeutet, dass man sich nicht auf fest definierte Prüfungsfragen verlassen kann. Allerdings bietet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) einige Musterprüfungen an, die einen groben Überblick über den Ablauf und die Struktur der Prüfung vermitteln – sie decken jedoch nur einen kleinen Teil möglicher Fragestellungen ab.

LKW-Führerschein: Mit der richtigen Vorbereitung schaffen Sie die Prüfungen (#03)

LKW-Führerschein: Mit der richtigen Vorbereitung schaffen Sie die Prüfungen (#03)

 

Grundqualifikation für LKW-Fahrer: Prüfungsanforderungen und Altersgrenzen

Die Prüfung zur Grundqualifikation gilt als bestanden, wenn mindestens die Hälfte aller Aufgaben korrekt gelöst wurde. Der Test setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Multiple-Choice-Fragen und sogenannten offenen Fragen, bei denen eigene Antworten formuliert werden müssen.

Das erforderliche Mindestalter hängt vom gewählten Ausbildungsweg und der Führerscheinklasse ab. Für die reguläre Grundqualifikation dürfen Bewerber ab 18 Jahren antreten, wenn sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E anstreben. Im Fall der beschleunigten Grundqualifikation liegt die Altersgrenze für die Klassen C und CE bei 21 Jahren, während sie für C1 und C1E weiterhin bei 18 Jahren bleibt.

Qualifikation für Berufskraftfahrer

Wie lässt sich ein LKW-Führerschein fristgerecht erneuern?

Wer als Berufskraftfahrer tätig ist, muss seinen LKW-Führerschein regelmäßig verlängern lassen – in der Regel alle fünf Jahre. Für diese Verlängerung sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen: Neben einem aktuellen augenärztlichen Gutachten ist auch eine ärztliche Untersuchung notwendig, um die körperliche Eignung für den Beruf weiterhin nachzuweisen. Nur wenn keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, wird die Fahrerlaubnis um weitere fünf Jahre erteilt.

Für alle, die im gewerblichen Güterverkehr tätig sind, gelten zudem die Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG). Es verpflichtet Fahrer dazu, regelmäßig Weiterbildungsmodule zu absolvieren, die ihre fachliche Kompetenz auf dem neuesten Stand halten.

Die fünf verpflichtenden Module sind:

  • Modul 1: Kraftstoffsparendes Fahren (Eco-Training)
  • Modul 2: Lenk- und Ruhezeiten sowie rechtliche Vorgaben
  • Modul 3: Technik rund um Sicherheitssysteme und Fahrverhalten
  • Modul 4: Kommunikation und Kundenorientierung im Fahrerberuf
  • Modul 5: Sicherung der Ladung nach gesetzlichen Vorschriften

Die Kosten für ärztliche Gutachten, Sehtest und die Ausstellung des neuen Führerscheins muss der Fahrer in vielen Fällen selbst tragen. Immer mehr Unternehmen übernehmen allerdings die Gebühren für die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung. Dennoch bleibt der finanzielle Aufwand im Vergleich zum regulären PKW-Führerschein deutlich höher.

Trotz des Aufwands bietet der LKW-Führerschein langfristige Perspektiven: Die Nachfrage nach qualifizierten Fahrern ist ungebrochen hoch, insbesondere im Logistiksektor. Viele Jobcenter und Arbeitsagenturen erkennen das Potenzial dieser Branche und fördern gezielt Aus- oder Weiterbildungen im Transportgewerbe. Es lohnt sich also, rechtzeitig mit einem Berater ins Gespräch zu gehen und die Unterstützungsmöglichkeiten zu prüfen.


Bildnachweis: ©Shutterstock-Titelbild: Milos Muller, #01: Tyler Olson, #02: ALPA PROD, #03: fizkes

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