Wer ein Paket versendet, möchte auch, dass dieses unversehrt und so schnell wie möglich beim Empfänger ankommt. Worauf müssen Sie achten, wenn Sie Pakete mit einem Paketdienstleister verschicken?
Das ist vor dem Versand wichtig
Die einzelnen Paketdienstleister haben unterschiedliche Preise, wobei einige Angebote empfindlich ins Geld gehen können, wenn Sie nicht vergleichen. Gerade dann, wenn Sie häufiger große Pakete abholen lassen, zeigt das Porto je nach Anbieter einen Unterschied von bis zu zwei Euro. Bei einem Einzelfall ist das sicher kein Problem, aber beim regelmäßigen Versenden zeigen sich die Differenzen deutlich.
Auch die Art der Zustellung ist verschieden: Einige Dienstleister bieten bis zu drei Zustellversuche an, andere geben bereits beim ersten Fehlversuch auf. Danach kommt das Paket in eine Filiale oder in den Shop bzw. wird an den Absender zurückgesandt. Ärgerlich, unpraktisch und kostenintensiv!
Wichtige Tipps daher: Vergleichen Sie die Preisangebote der einzelnen Paketdienstleister und beachten Sie dabei die verschiedenen Größen und Gewichtsgrenzen. Außerdem sind die Zustellbedingungen wichtig.
Video: Paket beschriften | Päckchen beschriften
Paket oder Päckchen?
Vor dem Aufbringen des Portos müssen Sie wissen, ob Sie ein Paket oder ein Päckchen gepackt haben. Letzteres ist günstiger als das Paket, dafür ist aber nicht bei allen Paketdienstleistern der Service der Sendungsverfolgung inbegriffen. Die Versicherung beträgt für Päckchen teilweise nur 50 Euro, sodass Sie sich für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung des Inhalts darauf einstellen können, nur eine geringe Rückerstattung zu bekommen, die teilweise nicht einmal dem Wert des Inhalts entspricht.
Bei einem Paket bekommen Sie eine Sendungsnummer, mit deren Hilfe Sie herausfinden können, wo sich die Sendung gerade befindet und wann sie voraussichtlich beim Empfänger eintrifft. Die Paketdienstleister versichern Pakete in der Regel bis 500 Euro, teilweise sind sogar Versicherungssummen von bis zu 750 Euro möglich. Übersteigt der Inhalt diesen Wert, ist eine Zusatzversicherung bei einigen Dienstleistern möglich. Eventuell kommt auch eine andere Versandart infrage.
Verpackungskünstler gefragt?
Ein Paket wird in der Regel nicht gerade sorgsam behandelt und muss einige Härten überstehen. Es wird geworfen und gestapelt, über ein Förderband und über Rutschen sortiert. Es wird in ein Zustellfahrzeug geladen, in dem es vielleicht mangels ausreichender Sicherung hin- und herrutschen kann. Die Paketdienstleister geben an, dass Sendungen einen Sturz aus einer Höhe von 80 cm überstehen müssen – es kommt daher auf die richtige Verpackung an, wenn Sie das Paket oder Päckchen für seine große Reise fertigmachen.
Wichtig ist daher, dass die Verpackungsgröße zum Inhalt passt: Setzen Sie hier auf die kleinste Größe, denn ansonsten rutscht der Inhalt allzu leicht darin umher. Außerdem sollte genügend Platz für Polsterungen bleiben, rund fünf Zentimeter sind hier ausreichend. Luftpolsterfolie und Verpackungschips sind die bessere Alternative zu Zeitungspapier, das eine wenig stoßdämpfende Wirkung hat und sich bei einem Sturz einfach eindrückt.
Wichtiger Tipp für heil zugestellte Pakete: Senden Sie nicht immer alles im Originalkarton zurück, denn gerade elektronische Geräte kommen häufig als Palettenware an und müssen keine großen Belastungen beim Transport aushalten. Für eine Rücksendung sind diese Kartons nicht gemacht, denn die Verpackungen halten keinerlei Belastungen Stand.
Tipps und Tricks zum Versenden von Paketen
Die folgenden Tipps helfen dabei, Ihre Pakete sicher und zügig ankommen zu lassen:
- Passendes Paket
Das Paket sollte in seinen Abmessungen zum Inhalt passen. Dieser wird darin sicherer transportiert und Sie zahlen nicht unnötig viel Geld als Porto. - Versicherungen beachten
Wie bereits erwähnt wurde, sind Päckchen und Pakete unterschiedlich hoch versichert. Liegt eine Beschädigung des Inhalts an Ihnen (Paket nicht richtig verpackt), bekommen Sie keine Entschädigung. - Sperrgut beachten
Teilweise sind es schon kleine Pakete, die als Sperrgut gelten. Das ist immer dann der Fall, wenn diese nicht den Standardmaßen entsprechen und nicht rechteckig oder quadratisch sind. Diese Pakete sind nicht mit einem Förderband zu transportieren und müssen per Hand behandelt werden. Da die Kosten für Sperrgut aber höher sind, sollten Sie dieses in einen größeren Karton legen, der wiederum nicht als Sperrgut gilt. - Auf Schutz setzen
Setzen Sie das passende Schutzmaterial ein, das sich nicht zerdrücken lässt, das aber dennoch richtig angepasst werden kann. Luftpolster sind ideal! - Adresse richtig schreiben
Die Empfängeradresse kommt auf die Oberseite, auch die Versenderadresse gehört hierhin. Legen Sie die Versandadresse bestenfalls noch einmal in den Karton, so können die Mitarbeiter des Transportdienstleisters den Inhalt des Pakets leichter zuordnen, sollte die Verpackung beschädigt sein. - Paketklebeband verwenden
Nutzen Sie zum Zukleben des Pakets spezielles Paketklebeband, normaler Tesafilm und Schnüre helfen nicht ausreichend. Viele Pakete müssen in mehreren Bahnen zugeklebt werden, damit sie wirklich halten und sich nicht wieder öffnen.
Video: Gigant DHL | Galileo | ProSieben
Ordnungsgemäße Zustellung der Pakete
Die meisten Paketdienstleister liefern nicht nur zum Empfänger, sondern behalten sich auch die Ersatzzustellung vor. Diese geht dann an Nachbarn, was durchaus praktisch sein kann. Sie bekommen Ihr Paket, der Paketbote muss nicht noch einmal wiederkommen. Allerdings ist kein Nachbar zur Annahme des Pakets verpflichtet, wenn er es aber annimmt, muss er es sorgfältig behandeln. Wer allzu sorglos damit umgeht, wird sich bald eines Besseren belehren lassen müssen, denn ab der Unterschrift haftet der Nachbar gegebenenfalls dafür, dass das Paket nicht wegkommt.
Finden Sie in Ihrem Briefkasten einen Benachrichtigungszettel zur Abholung Ihres Pakets in einem Shop oder einer Filiale, haben Sie meist zwischen sieben und zehn Tagen Zeit für die Abholung. Der Samstag ist dabei ebenfalls ein Werktag und zählt mit! Bei der Abholung müssen Sie sich legitimieren, was übrigens auch für denjenigen gilt, der eine Vollmacht zur Abholung von Ihnen bekommen hat. Diese Vollmacht können Sie direkt auf dem Sendungsbenachrichtigungsschein ausfüllen.
Möglich ist auch das Erteilen einer Abstellgenehmigung. Der Paketdienstleister stellt dann die Sendung an dem vereinbarten Platz auf Ihrem Grundstück ab, haftet aber nicht mehr dafür, wenn es nach dem Abstellen von seinem Platz verschwindet oder beschädigt wird. Möglich ist auch die Vereinbarung einer „eigenhändigen Zustellung“, diese muss mit dem jeweiligen Paketdienstleister individuell abgeschlossen werden.
Das Paket ist beschädigt oder verloren gegangen
Erhalten Sie ein beschädigtes Paket, wenden Sie sich an den Absender. Dieser ist der Vertragspartner des Paketdienstleisters und muss eine Entschädigung in die Wege leiten. Das muss schnell gehen, denn nach der Auslieferung bleiben nur sieben Tage Zeit, um den Schaden zu beanstanden.
Zeigt sich bereits bei der Annahme des Pakets, dass dieses oder der Inhalt beschädigt ist, sollten Sie es im Beisein des Zustellers öffnen oder die Schäden zumindest quittieren lassen. Nehmen Sie das Paket dennoch an, verwirken Sie Ihre Ersatzansprüche oft, denn der Nachweis, ob der Paketdienstleister oder Absender Schuld an dem Schaden trägt, ist kaum zu erbringen.
Nicht nur Tipps rund um das Versenden von Paketen sind wichtig, sondern Sie sollten auch wissen, was Sie tun müssen, wenn ein Paket verloren gegangen ist. Sofern es sich um ein Paket mit Sendungsverfolgungsnummer handelt, können Sie ohne Probleme herausfinden, wo es sich gerade befindet. Warten Sie aber vergebens oder haben gar keine Sendungsnummer, wenden Sie sich an den Absender mit der Bitte um Prüfung des Vorgangs. Er muss beim Paketdienstleister einen Antrag auf Nachforschung stellen und dabei den genauen Inhalt des Pakets angeben. Auch der Wert muss belegt werden, was beispielsweise durch eine Rechnung möglich ist.
Internationaler Versand: Was geht nicht?
Viele Paketdienstleister sind sich einig in dem, was verschickt werden darf. Doch es gibt auch einige Anbieter, die nicht alles transportieren – vor allem nicht weltweit! Welche Dinge bei den einzelnen Versanddienstleistern versendet werden dürfen, steht meist auf deren Webseiten.
Regelmäßig nicht international verschickt werden dürfen:
- Alkohol
- Frische Lebensmittel
- Benzin oder Gas
- Nagellacke und Parfüm
- Gift
Teilweise sind von einem internationalen Versand auch nur bestimmte Länder ausgeschlossen. So ist der Versand von Parfüm und alkoholischen Getränken innerhalb von Europa meist kein Problem. Frische Lebensmittel hingegen werden aus verständlichem Grund nicht verschickt: Sie würden auf der Reise verderben und enorme Rechtsprobleme mit sich bringen: Wer haftet für die Ware, die nun ungenießbar ist? Verderben würde ein Schaden sein und den nimmt kein Versanddienstleister wissentlich in Kauf.
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2 Kommentare
Ich muss demnächst in ein anderes Büro unserer Firma in Wien ein paar Paletten verschicken, welche nun wirklich schlecht zu transportieren sind. Danke für den Hinweis, dass man bei dem Versand am besten immer auch die Versicherung beachten sollte. Gut zu wissen, dass man aber selbst auch in der Verantwortung liegt das Paket richtig zu verpacken. Ich denke, dass ich mich der Einfachheit halber einfach mal nach einem lokalen Botendienst bei uns umschaue.
Danke für den lesenswerten Beitrag! Pakete richtig versenden! Darauf sollte man achten, Luftpolsterfolie, Schaumfolie etc nicht vergessen. Beste Grüsse
Ich möchte ein großes Paket versenden. Durch den Beitrag weiß ich, dass eine Abholung am besten ist, aber in meinem Fall unmöglich. Daher werde ich auf einen Botendienst setzen.