Um das Ziel der Bundesregierung, den Schienengüterverkehr bis 2030 auf mindestens 25 Prozent zu erhöhen, zu erreichen, ist es erforderlich, mehr Transporte von der Straße auf die umwelt- und klimafreundlichere Schiene zu verlagern. Allerdings stellt die Zulassung von Lang-Lkw des Typ 1 („verlängerter Sattelauflieger“) eine Herausforderung dar. Der Einsatz dieser Fahrzeuge führt dazu, dass Unternehmen ihre Transporte von der Schiene zurück auf die Straße verlagern, was dem angestrebten Ziel entgegenwirkt.
Einsatz von Lang-Lkw: Mehr Ladung, niedrigere Betriebskosten, weniger Schienenverkehr
Der Einsatz von Lang-Lkw hat den Vorteil, dass Unternehmen mehr Ladung transportieren können, ohne ihre Betriebskosten stark zu erhöhen. Dadurch wird der Straßentransport günstiger, was dazu führt, dass Unternehmen ihre Transporte von der Schiene zurück auf die Straße verlagern. Dies steht jedoch im Widerspruch zur verkehrspolitischen Zielsetzung der Bundesregierung, den Anteil des Schienengüterverkehrs zu erhöhen.
Ein Problem bei der Einbindung von Lang-Lkw des Typ 1 in den Kombinierten Verkehr besteht in ihrer Unvereinbarkeit mit dem Transport von Ladeeinheiten zum Umschlagbahnhof. Aufgrund ihrer Überlänge können diese Fahrzeuge nicht effizient auf die Schiene verladen werden. Dies stellt eine Hürde für die Verlagerung von Transporten auf die umweltfreundlichere Schiene dar und behindert die Vorteile des Kombinierten Verkehrs, wie die Reduzierung von Staus und die Schonung der Straßeninfrastruktur.
Lang-Lkw des Typ 1 sind aufgrund ihrer Überlänge nicht für den Kombinierten Verkehr geeignet. Um sie KV-fähig zu machen, müssten sie in einer speziellen Variante hergestellt werden, was jedoch hohe Zusatzkosten verursacht. Zudem hat die reduzierte Innenraumhöhe des verlängerten Sattelanhängers zur Folge, dass das Transportvolumen niedriger ist als bei einem herkömmlichen KV-fähigen Sattelauflieger mit Standardlänge. Darüber hinaus ist es nicht möglich, diese speziellen Lang-Lkw in die gängigen Doppeltaschenwagen des Schienengüterverkehrs zu verladen.
Die europaweit einheitliche Länge von 13,60 Metern bei herkömmlichen Sattelanhängern ermöglicht einen reibungslosen Einsatz im kombinierten Verkehr Straße-Schiene. Eine Zulassung von verlängerten Sattelaufhängern würde zu einer Abwertung tausender Eisenbahnwagen führen und die Standardisierung im kombinierten Verkehr gefährden.
Um das Ziel der Verlagerung von Transporten auf die Schiene und der Förderung des Kombinierten Verkehrs zu erreichen, empfiehlt es sich, die Zulassung von Lang-Lkw des Typs 1 schrittweise auslaufen zu lassen. Stattdessen sollten die verbleibenden Lang-Lkw-Typen so angepasst werden, dass sie für den Kombinierten Verkehr geeignet sind. Es ist verwunderlich, dass bisher nur eine Ladeeinheit im Kombinierten Verkehr erlaubt ist, obwohl die meisten Lang-Lkw-Typen problemlos mehrere Ladeeinheiten transportieren können.
Es wäre ein Rückschritt in der Verkehrspolitik, die Zulassung von Gigalinern für weitere Jahre zu verlängern. Stattdessen sollte der Fokus auf Maßnahmen liegen, die den Kombinierten Verkehr stärken und den Einsatz von Lang-Lkw optimieren. Nur so kann eine nachhaltige Verkehrswende erreicht werden, die den Zielen der Bundesregierung in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz gerecht wird.