Kommt es zu einem Einbruch in Geschäftsräume, berufen sich viele Unternehmer auf ihre Versicherung. Dass diese meist nicht ausreicht oder die wichtigsten Dinge ausschließt, wissen sie erst im Schadensfall.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Versicherung bei Einbruch: Sollten sich Unternehmen mit einer Geschäftsinhaltsversicherung absichern?
Die Nachrichten sind voll von Meldungen, bei denen zum Beispiel vom Einbruch in die Sektkellerei Oppmann die Rede ist oder vom Einbruch in einen Autozubehörhandel. Nicht immer erbeuten die Einbrecher etwas, fast immer hinterlassen sie jedoch einen sehr hohen Sachschaden.
Der Unternehmer bekommt von seiner Versicherung eine kalte Dusche: Es sind womöglich doch nicht alle Risiken eingeschlossen (und natürlich ist der aktuelle Schadensfall meist ausgenommen!), es wird nur der Zeitwert ersetzt, der oft gleich null ist. Eine Allgefahrenversicherung würde helfen, ist aber noch zu wenig bekannt.
Wie hilft hier eine Allgefahrenversicherung?
Logistiker und andere Unternehmen brauchen eine Geschäftsinhaltsversicherung mit allem Drum und Dran. Eine solche Versicherung nennt sich „Allgefahrenversicherung“, weil sie tatsächlich alle Risiken abdeckt, wie wir gleich noch erfahren werden. Ausgenommen ist nur der Schadensfall, der wirklich explizit ausgeschlossen wurde, was dazu beiträgt, dass der Unternehmer endlich ruhig schlafen kann. Er muss sich nicht darum kümmern, was eventuell versichert werden müsste, sondern kann sich darauf verlassen, dass alle Nötige tatsächlich abgesichert ist. So ist es möglich, sich gegen alles zu schützen, was Einbrecher anrichten können.
Der Schutz der Versicherung bezieht sich damit auch auf die Gegenstände, die vom Einbrecher zerstört werden, und auf das Mobiliar, ohne das das Büro nicht nutzbar ist. Die Allgefahrenversicherung deckt sogar Fahrlässigkeit ab: Wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel vergisst, das Fenster zu schließen und ein Gewittersturm setzt das halbe Büro unter Wasser, ist der Schaden versichert. Die Mehrkosten einer solch umfassenden Versicherung sind nichts im Vergleich zu den Kosten, auf denen ein Unternehmer im Schadensfall oft sitzen bleibt.
Was bietet eine Inhaltsversicherung?
Wie der Name schon sagt, schützt eine Inhaltsversicherung den Inhalt der Gebäude des Unternehmens. Damit ist die Einrichtung des Büros ebenso gemeint wie die Betriebseinrichtung. Abgesichert sind zum Beispiel Schäden durch Blitzeinschlag, beschädigtes Mobiliar oder gestohlene elektronische Geräte. Bei Inhabern eines Onlineshops oder bei Einzelhändlern sind überdies die Produkte, die noch im Lager befindlich sind, über die Versicherung abgedeckt.
Zumindest finanziell bringt der Einbruch keinen zu großen Schaden mit, selbiger beschränkt sich vor allem auf die psychische Belastung. Somit greift das bereits beschriebene Allgefahrenprinzip: Alles, was nicht explizit ausgeschlossen wurde, ist automatisch in der Inhaltsversicherung inbegriffen. Wichtig: Es gibt bei den Versicherern große Unterschiede! Einige Vertragsmerkmale, die einen Einbruchsschaden wirklich reduzieren helfen , sind die folgenden.
- Allgefahrenversicherung
- Erstattung des Neuwerts
- Absicherung elektronischer Geräte und Anlagen
- Schutz bei grober Fahrlässigkeit
- Entschädigung bei Betriebsunterbrechung
Die einzelnen Anbieter unterscheiden sich hier stark, was zum Beispiel am Punkt der Zeitwert-Entschädigung erkennbar ist. Standardmäßig wird nur der Zeitwert ersetzt, was ein sehr geringer Betrag ist, wenn das betreffende Gerät oder die Maschine schon etwas älter ist. Im Schadensfall stellt der ersetzte Zeitwert meist nicht mehr als einen reinen Obulus dar, der keineswegs ausreicht, um davon Ersatz zu beschaffen.
Wichtiger Unterschied auch in Bezug auf die Elektronik: Diese ist meist nur versichert, wenn sie sich im Geschäft bzw. im Unternehmen befindet. Ist das nicht der Fall und sie wird bei einem Überfall unterwegs beschädigt, leisten die meisten Versicherungen keinen Ersatz.
Was ist bei der Inhaltsversicherung versichert?
Kurz zusammengefasst: Abgesichert sind immer die beweglichen Dinge eines Betriebs. Die einzelnen Bestandteile der Inhaltsversicherung sehen somit vor, dass sowohl die kaufmännische als auch die technische Betriebseinrichtung versichert ist. Des Weiteren zählen die elektronischen und elektronischen Anlagen und Geräte dazu, dazu kommen Waren und Vorräte. Auch die folgenden Dinge sollten von der Versicherung abgedeckt sein:
- Einbauten und Installationen sowie außen angebrachte Anlagen wie Markisen oder Werbeschilder
- Wertgegenstände bzw. hochwertige Gegenstände
- persönliche Gebrauchsgegenstände von Mitarbeitern, Besuchern oder des Geschäftsinhabers
- besondere Ausrüstung
Wichtig zu wissen: Eine Inhaltsversicherung ist grundsätzlich das Gleiche wie eine Einbruch-Diebstahl-Versicherung. Dazu kommen noch weitere Namen wie die Lagerversicherung, die Inventarversicherung oder die Betriebseinrichtungs-Versicherung. Sie alle meine den gleichen Schutz und unterscheiden sich inhaltlich nur nach den Angeboten der jeweiligen Versicherer.
Was ist in der Inhaltsversicherung nicht versichert?
Auch diese Versicherung beinhaltet nicht alles: Wird beim Einbruch beispielsweise ein Automat zerstört, in den Geld eingeworfen werden kann, ist der Schaden nicht versichert. Zerstören Einbrecher Prototypen oder verletzen Tiere, ist der Schadensfall ebenfalls nicht versicherbar.
Des Weiteren sind in der Versicherung keine Schäden inbegriffen, die bereits zuvor bestanden haben, oder die durch Kernenergie und Radioaktivität aufgetreten sind.
Wichtig: Ohne den Hinweis, dass es sich um eine Allgefahrenversicherung handelt, sind viele Ausschlüsse möglich!
Wann zahlt die Versicherung bei Einbruch nicht?
Bei jeder Versicherung, also auch bei einer Absicherung gegen alle Gefahren, sind bestimmte Vorkehrungen wichtig. So wird sich die Versicherung immer danach erkundigen, ob ein ausreichender Schutz gegen Einbruch vorhanden ist. Daher wird oft ein Nachweis dazu verlangt, ob und wann eine Einbruch- und Diebstahlsicherung vorgenommen worden ist.
Meist zahlt die Versicherung zudem nicht, wenn Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde. Fallen Schäden unter den sogenannten einfachen Diebstahl, werden sie nicht ersetzt. Auch hier wieder der Hinweis, dass die Allgefahrenversicherung die bessere Wahl ist. Sie deckt auch Schäden durch Fahrlässigkeit ab.
Wichtige Fragen rund um die Inhaltsversicherung
Die Frage ist nicht, ob eine Inhaltsversicherung nötig ist oder nicht, sondern vielmehr, in welchem Umfang sie benötigt wird. Angesichts dessen, dass Versicherungen in vielen Fällen nicht zahlen, ist eine ausreichende Information über mögliche Schäden und den nötigen Schutz wichtig.
Warum ist eine Inhaltsversicherung wichtig?
Die Inhaltsversicherung ist der beste Schutz gegen Einbruch bzw. durch Schäden, die durch einen Einbruch entstehen, der möglich ist. Abgesehen von einer ausreichenden Diebstahl- und Einbruchsicherung natürlich!
Wer nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben möchte, muss die für das Unternehmen wichtigen Gegenstände richtig schützen. Dies ist mit der Inventarversicherung bzw. der Inhaltsversicherung möglich, denn sie deckt die existenzbedrohenden Risiken ab.
Eine einfache Überlegung beantwortet dazu die in der Überschrift gestellte Frage: Was ist, wenn die Gegenstände, die sich im Büro oder in der Firma befinden, von heute auf morgen weg wären? Was davon ist verzichtbar, was unersetzlich? Die meisten Dinge können nicht durch andere ersetzt werden und benötigen daher einen besonderen Schutz. Und genau dieser wird durch die Inhaltsversicherung gegeben.
Wer benötigt eine Inhaltsversicherung?
Ganz einfach: Alle, die nicht sofort eine neue Betriebsausstattung kaufen können! Damit dürfte das den größten Teil der Unternehmer treffen, denn die Kosten für eine Neuausstattung sind in der Regel zu hoch, um sie einfach zwischendurch zahlen zu können.
Bei den meisten Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden sind elektronische Geräte Teil der Grundausstattung: Telefonanlage, Notebook, Smartphone, Drucker usw. sorgen dafür, dass die tägliche Arbeit verrichtet werden kann. Schon allein dieser Teil des Betriebsinhalts ist viele Tausend Euro wert. Die Inhaltsversicherung ist damit auch für die Selbstständigen wichtig, die meinen, keine allzu umfassende Betriebsausstattung zu haben.
Wer dann noch Waren über einen Onlineshop oder im Einzelhandel verkauft, muss erst recht perfekt abgesichert sein. Über die Inhaltsversicherung sind die Schäden an der Einrichtung des Ladens, die zerbrochenen Fenster, das verwüstete Warenlager und der heruntergeworfene Computer abgesichert.
Wer haftet bei einem Einbruch?
Grundsätzlich haftet der Inhaber des Unternehmens erst einmal selbst. Das heißt, dass er für alle Schäden selbst aufkommen muss und demzufolge auch alle Kosten selbst zu tragen hat.
Das bereits angesprochene defekte Fenster ist dabei nur ein kleiner Teil! Wer nicht versichert ist, muss für alle Kosten selbst aufkommen, was den finanziellen Ruin bedeuten würde. Die Inhaltsversicherung sorgt dafür, dass der Unternehmer entlastet wird und eben nicht selbst für die Schäden haften muss.
Wichtig ist allerdings zusätzlich, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt, weil es ansonsten doch noch zu einem Haftungsschaden kommen kann: Wenn sich der Einbrecher bei seiner Tat verletzt, haftet absurderweise der Inhaber des Unternehmens! Um für diesen Schadensfall gerüstet zu sein, ist die Kombination aus Inhaltsversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung empfehlenswert. Beide können natürlich auch separat abgeschlossen werden, sollten aber zum grundsätzlichen Versicherungsumfang des Unternehmens zählen.
Welche Versicherung schützt vor Einbruch?
Die Frage müsste allerdings viel eher lauten: „Welche Versicherung schützt vor den Folgen, die ein Einbruch nach sich zieht?“ Zum einen ist die Geschäftsinhaltsversicherung zu nennen, die entweder als Allgefahrenversicherung alles Nötige abdeckt oder die wenigstens die gängigen Risiken versichert. Sie ist für alle mit eigenen Büroräumen unerlässlich. Zum anderen ist die Betriebsunterbrechungsversicherung zu nennen, sofern diese nicht im Rahmen der Allgefahrenabsicherung schon abgedeckt ist. Sie sichert gegen die finanziellen Folgen, die durch einen Schadensfall eintreten können. Muss ein Betrieb wegen eines Einbruchs für längere Zeit geschlossen werden, fehlen die Einnahmen. Laufende Kosten bestehen jedoch weiterhin. Die Unterbrechungsversicherung fängt diese Kosten auf.
Wird Bargeld bei Einbruch ersetzt?
Die meisten Versicherer setzen der Entschädigung bei entwendetem Bargeld Grenzen. Bargeld und Wertsachen werden daher nur bis zu einer bestimmten Grenze ersetzt, die oft bei 3000 Euro liegt. Das gilt dann, wenn das Geld in einem verschlossenen Schrank oder im Schreibtisch aufbewahrt wurde. Ist das Geld in einem Geldschrank aufbewahrt worden, zahlt die Versicherung teilweise bis zu 30.000 Euro.
Die Regelungen sind diesbezüglich sehr verschieden, weshalb sich ein genaues Vergleichen lohnt. Auch bei Raub (Diebstahl unter Androhung von Gewalt) wird der Schaden nur begrenzt ersetzt. Die Grenze liegt dann in der Regel bei 25.000 Euro.
Was kostet die Inhaltsversicherung?
Kaputte Fenster und eine defekte Tür können noch ersetzt werden. Schwieriger wird es bei elektronischen Geräten, die einen hohen Wert besaßen. Die Inhaltsversicherung kommt dann dafür auf. Die Kosten für eine solche Versicherung sind vergleichsweise gering, wobei diese abhängig sind von der gewählten Versicherungssumme und dem Anbieter. Bei einer Summe von 25.000 Euro ist mit einem monatlichen Beitrag von rund 16 Euro zu rechnen. Dafür sind die meisten Gefahren umfassend abgesichert!